Frage an Nina Hauer von Rainer S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hauer,
da Sie die Frage von Herrrn Ullrich Parth nicht beantwortet haben, da er nicht in Ihrem Wahlkreis wohnt möchte ich Ihnen deshalb hiermit die Frage wiederholen (ich wohne in Ihrem Wahlkreis).
Hier also nochmals die Frage; "ich muss auf Ihre Antwort auf die Fragen von Herrn Hanel im Bezug zu Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz bezüglich der Gewissenfreiheit des Abgeordneten/der Abgeordneten eingehen.
Für die Fraktionsdisziplin ist es natürlich von Vorteil, wenn Mindermeinungen sich der Mehrheit anpassen. Nur was hat dies mit Gewissenfreiheit zu tun? Bei der Freiheit des Abgeordneten dürfte es doch logisch sein, dass dieser seine Auffassung auch vor dem Parlament vertritt und auch entsprechend abstimmt. Warum sind Sie da anderer Meinung?
Es gibt ja nicht nur ein Gewissen bei ethisch schwierigen Fragen, bei denen sich die Fraktion einer Empfehlung enthält. Wie wollen Sie eine Gewissensentscheidung definieren? Wo ist da der Spielraum?
Nach meinem Verfassungsverständnis hat jeder Abgeordnete das Recht und die Pflicht, bei jeder Entscheidung seine Meinung zu vertreten und diese auch im Interesse der vertretenen Bürger entsprechend abzustimmen.
Kennen Sie solche Kolleginnen und Kollegen,welche dazu den Mut aufbringen?
Ist es nicht so, dass der Abgeordnete den Bürger vertreten soll und nicht ein Anhängsel seiner Fraktion ist und sich seine Meinung vorschreiben lässt?"
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Scheurig,
meine Meinung zum Thema Gewissensfreiheit der Abgeordneten habe ich in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Hanel vom 24.06.2008 ausführlich dargestellt.
Jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete muss selbst vor jeder parlamentarischen Abstimmung abwägen, ob diese für ihn bzw. sie eine Gewissensentscheidung darstellt oder eben nicht. Der von Ihnen erfragte „Spielraum“ ist das eigene Gewissen. Gerade deshalb ist nicht zu befürchten, dass Abgeordnete sich zum „Anhängsel“ der eigenen Fraktion machen oder sich die „Meinung vorschreiben“ lassen.
Im Übrigen respektiere ich Ihr Verfassungsverständnis, mache mir dieses aber nicht zu Eigen. Bundestagsabgeordnete werden nicht im luftleeren Raum gewählt, sondern haben in der Regel auch eine Verantwortung für die Umsetzung des Wahlprogramms der eigenen Partei. Darüber hinaus gibt es für Mitglieder der Regierungsfraktionen eine besondere Verantwortung für die Erfüllung des Koalitionsvertrages und die Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition insgesamt.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Hauer, MdB