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Frage von Edgar H. •

Frage an Nina Hauer von Edgar H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hauer,

in einem Antwortbrief vom 20.02.08 beziehen Sie sich auf die grundgesetzlich garantierte Gewissensfreiheit der Abgeordneten bei Abstimmungen. Wie erklären Sie den Widerspruch zwischen diesem Grundsatz und dem Fraktionszwang bei manchen Abstimmungen .

Gruß Edgar Hanel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hanel,

im Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes steht über die Mitglieder des Deutschen Bundestages: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Diese Gewissensfreiheit ist für mich – wie für meine Kolleginnen und Kollegen auch – der Kern des Bundestagsmandats. Für viele Menschen besteht ein scheinbarer Widerspruch zum so genannten Fraktionszwang. Bei genauerer Betrachtung ist dies aber nicht so.

In meiner Fraktion existiert eine Grundregel über die Zusammenarbeit, der ich – wie meine Fraktionskolleginnen und -kollegen – freiwillig zugestimmt habe. Wenn ich bei einer Abstimmung in der Fraktion unterlegen bin, folge ich bei der entsprechenden Entscheidung im Plenum des Deutschen Bundestages der Mehrheitsmeinung meiner Fraktion. Diese Grundregel meiner Fraktion – die in den anderen Bundestagsfraktionen entsprechend bzw. ähnlich existiert – sichert das einheitliche Auftreten der Fraktion – und damit eine zuverlässige und konsistente Politik. Die Mehrheitsmeinung bildet den Standpunkt der Fraktion nach außen, dies ermöglicht erst die für den demokratischen Entscheidungsprozess notwendige Transparenz.

Die Ausnahme von dieser Regel sind natürlich alle Gewissenentscheidungen. Die vom Grundgesetz garantierte Entscheidungsfreiheit des einzelnen Bundestagsabgeordneten wird nicht verletzt. Was eine Gewissenentscheidung ist, muss jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete für sich selbst definieren. Beispiele für Fragen, die unmittelbar das Gewissen berühren, sind rechtliche Regelungen in Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen oder Patientenverfügungen sowie die Auslandseinsätze der Bundeswehr. Bei manchen Themen, wo dies im Vorfeld bereits klar ist, verzichten die Fraktionen des Deutschen Bundestages ganz auf eigene Anträge oder Gesetzesentwürfe. Dann versammeln sich die Abgeordneten quer durch alle Fraktionen entsprechend ihrer Meinung hinter so genannten Gruppenanträgen, wie zuletzt bei der Stammzellenforschung geschehen.

Mit freundlichen Grüßen
Nina Hauer, MdB