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Nina Hauer
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Frage von Kurt J. •

Frage an Nina Hauer von Kurt J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hauer.

Ist es gerecht, von allen Mitmenschen Opfer zu verlangen, und selbst kennt man keine Grenzen? Der grösste Teil der Rentner erhält eine Erhöhung seiner Bezüge die maximal 10,00 € betragen. Da klinkt es wie planker Hohn, dass die Abgeordneten eine Erhöhung erhalten, die der grösste Teil der Rentner als Bezüge im Monat nicht einmal haben.

Unser ehemaliger Bundespräsident Herzog sagt, die alten beuten die Jungen aus. Bei einem Ruhegeld von 39.000.00€ die dieser erhält, stimmt das auch. Herr Herzog sollte sich bei allen alten für diese Aussage entschuldigen, und selbst auf 75% seiner Bezüge verzichten, denn ein Mensch in seinem Alter, brauch nicht so viel Geld.

Mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jungwirth,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Abgeordnetenentschädigung.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung („Diät“). Die Diäten der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können.

Der Bundestag hat daher in 2007 eine Neuregelung verabschiedet. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohner/innen gelten. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Nach wie vor sehe ich darin den richtigen Maßstab für eine angemessene Abgeordnetenentschädigung.

Es war deshalb auch richtig, dass wir im vergangenen Jahr nach vier Nullrunden die Entschädigung bis 2009 in zwei Stufen auf die derzeit geltende Höhe der Bürgermeister- bzw. Richterbesoldung angeglichen haben.

Durch die Tarifvereinbarungen im Öffentlichen Dienst kam es nun zum Vorschlag, die Diäten nochmals zu erhöhen. Dieser Vorschlag folgte der Logik, die Abgeordnetenentschädigung zeitgleich mit etwaigen Besoldungserhöhungen anzuheben. In der öffentlichen Diskussion wurde dies aber nicht als eine logische Folge der Grundentscheidung für die Bürgermeister- bzw. Richterbesoldung als Orientierungsgröße verstanden. Stattdessen ist es als willkürliche Erhöhung wahrgenommen worden. Ich habe Verständnis für diese Auffassung – und auch Ihre persönliche Ablehnung.

Die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD haben die Diätenerhöhung diese Woche von der Tagesordnung genommen, ehrlich gesagt bin ich froh, dass dies geschehen ist. Ihre E-Mail und viele andere Reaktionen haben mir gezeigt, dass die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung fehlt, Bundestagsabgeordnete wie Landräte, Bürgermeister und Bundesrichter zu bezahlen.

Für eine Diätenerhöhung gibt es vermutlich keinen richtigen Zeitpunkt. Eine nochmalige Erhöhung zwischen zwei bereits beschlossenen Erhöhungsschritten wäre allerdings der allerschlechteste Zeitpunkt gewesen.

Mit freundlichen Grüßen
Nina Hauer, MdB