Frage an Nina Hauer von Joachim H. bezüglich Finanzen
Änderungen im Einkommenssteuergesetz im Jahr 2007: Warum wurde das häusliche Arbeitszimmer für LehrerInnen aberkannt? Warum musste dieser Punkt es bis zum Bundesverfassungsgericht beziehungsweise Bundesfinanzhof gelangen? Sie waren doch Gymnasiallehrerin. Hatten sie kein häusliches Arbeitszimmer? Kennen sie nicht die Arbeitsbedingungen in den Schulen?
M.f.G
Sehr geehrter Herr Höller,
es ist zutreffend, dass durch das Steueränderungsgesetz 2007 ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr ohne weiteres steuerlich absetzbar ist. Die Abschaffung des Pauschalabzugs für Arbeitszimmer, die nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen, führt aber zu einer wesentlichen Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Neben der Vereinfachung dient diese Änderung darüber hinaus auch der Stabilisierung des Steueraufkommens.
Denn die steuerliche Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer war bei den Finanzämtern oft streitanfällig, da eine gemischte Nutzung also sowohl für berufliche, als auch private Zwecke nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Einschränkung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ist durch die Instanzgerichte und das Bundesverfassungsgericht geklärt worden.
Auch die Gerichte sind der Einschätzung des Gesetzgebers gefolgt, dass mit den Gesetzesänderung ein guter Kompromiss zwischen den Interessen der Bürger an einfachen steuerrechtlichen Regelungen und des Staates an stabilen Steueraufkommen einerseits mit den Interessen jener, die ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet haben, gefunden worden ist. Aufwendungen für ein Arbeitszimmer können aber nach wie vor als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer im Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit steht. Ferner bleibt der Abzug von Aufwendungen für Arbeitsmittel weiter erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Hauer, MdB