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Frage von Bettina B. •

Frage an Nina Hauer von Bettina B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hauer,

1. Ihrer Homepage entnahm ich, dass Sie mit Ihrer Familie in Karben leben. Ich habe mich daher gefragt, wie viele Tage im Jahr Sie in Berlin anwesend sind, um im Bundestag die Interessen Ihrer Wähler zu vertreten.

2. In der FAZ wurde am 9. August 2009 das Buch "Die Vier. Eine Intrige" von Volker Zastrow vorgestellt. In dem Artikel wird dargestellt, dass Sie bei einem "Fahrplan für den zweiten Anlauf Ypsilantis" mitgewirkt hätten. Ich würde gerne wissen, was Ihre Rolle bei der Vorbereitung und dem Scheitern des zweiten Versuchs von Frau Ypsilanti, sich wählen zu lassen, war.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Brück

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Brück,

im Sitzungskalender des Deutschen Bundestages sind etwa die Hälfte der Wochen in jedem Kalenderjahr Sitzungswochen. In diesen Wochen besteht für mich als Abgeordnete Präsenzpflicht in Berlin. Ich bin in dieser Wahlperiode wie auch in allen vorhergehenden – abgesehen von krankheitsbedingten Ausnahmen –bei allen Sitzungswochen in Berlin gewesen.
Das Buch von Herrn Zastrow habe ich gelesen. Soweit aber der dazu
erschienene Werbeartikel in der FAZ mir eine Mitwirkung an „Fahrplänen“ unterstellt, ist diese Darstellung im Buch so nicht zu finden. Sie ist auch falsch. In Folge meiner Kritik an Ypsilantis Wortbruch hat mich meine Partei auf der Landesliste um drei Plätze nach hinten geschoben. Richtig ist, dass ich als Vorsitzende der SPD Wetterau und als SPD-Landesvorstandsmitglied (auch) im Sommer 2008 viele vertrauliche Gespräche innerhalb meiner Partei geführt habe. Diese Gespräche werde ich mit Rücksicht auf meine Gesprächspartner auch weiterhin vertraulich behandeln. Mein Ziel war es, die Landespartei zusammen zuhalten und damit zu verhindern, dass der ganze Laden nicht auseinander fliegt. Leider ist dies nicht gelungen.
Im Übrigen habe ich als Bundestagsabgeordnete keine Mitwirkungsrechte bei Entscheidungen, die im Hessischen Landtag getroffen werden. Dies gilt auch für die Wahl eines Ministerpräsidenten bzw. einer Ministerpräsidentin. Diese Verantwortung lag und liegt allein in den Händen der gewählten Landtagsabgeordneten.

Mit freundlichen Grüßen
Nina Hauer, MdB