Frage an Nina Hauer von Stefan L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Hauer,
dem "Spiegel" und anderen Publikation ist zu entnehmen, dass die Deutsche Bundesbank Strafanzeige wegen Geheimnisverrat gestellt hat, nachdem ein Protokoll über die Rettung der angeschlagenen Hypo Real Estate an die Öffentlichkeit gelangt ist. Zahlreiche weitere Akten sollen zudem nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags einsehbar sein.
Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, warum das Protokoll der Deutschen Bundesbank und zahlreiche weitere Akten als Verschlusssache eingestuft sind?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lampe
Sehr geehrter Herr Lampe,
Verschlusssachen sind Angelegenheiten aller Art, die durch besondere Sicherheitsmaßnahmen gegen die Kenntnis durch Unbefugte geschützt werden müssen (§ 1 Abs. 2 der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages, GeheimschutzO). Als VS-Vertraulich muss jede Verschlusssache eingestuft werden, deren Kenntnis durch Unbefugte den Interessen oder dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland abträglich oder für einen fremden Staat von Vorteil sein könnte (§ 2 Abs. 4 GeheimschutzO). Bei Verschlusssachen „nur für den Dienstgebrauch“ besteht bei unbefugter Kenntnisnahme die Möglichkeit der Nachteilszufügung. Um solche Dokumente handelte es sich bei dem Protokoll der Bundesbank und weiteren Akten über die Rettung der Hypo Real Estate.
Mit freundlichen Grüßen,
Nina Hauer, MdB