Frage von Hans M. • 18.07.2009
Frage an Nina Hauer von Hans M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Hauer,
in §5 der Finanzmarkstabilisierung Verordnung ist festgelelgt, dass der Finanzmakrstabilisierungs-Fonds u. a. darauf hinwirken soll, dass Bankvorstände von Banken, die Geld des Fonds in Anspruch nehem, nicht mehr als € 500.000 verdienen sollen. Daneben sind noch einige Ziele erwähnt, die der Fonds bei den Banken erreichen soll, z.B. sollen solche Banken keine Übernahmen durchführen usw.
Im Unterschied zu klaren Sanktionen, die Hartz IV treffen im Falle eines Verstoßes, wird hier an keiner Stelle eine konkrete Sanktion erwähnt, die im Fall eines Verstoßes greift.
Ist das gerecht? Und welche Wirkung darf man von moralischen Apellen im Bereich der Finanzwirtschaft erwarten?
Hans Möller
Antwort ausstehend von Nina Hauer SPD