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Nina Hauer
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Frage von Alexander B. •

Frage an Nina Hauer von Alexander B. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Hauer,
ich bin Sozial-Demokrat und meine Stimme am 27.09.09 gehört Ihnen.
Trotzdem eine Frage, meine Tochter studiert an der Universität. Ich verdiene etwa 50,000 Brutto in Jahr (als Arbeitnehmer und Freiberufler). Aus diesen Gründen wurde meiner Tochter Bafög verweigert. Vor dem Ausbruch der Krise konnte sie verschiedene Stundenjobs aufnehmen, so dass ich eigentlich nur für ihre Miete (350 Euro warm, und Studiengebühr – 100 Euro Monat) aufkam. Darüber hinaus habe ich pflegebedürftige Eltern in Russland, für die ich auch aufkommen muss (Medikamente und ambulante Pflege). Nach dem Ausbruch der Krise hat meine Tochter Stundentenjob verloren, Ausbildungsfeibetrag beträgt 920 Euro in Jahr, und da meine Tochter 25 Jahre überschritten hat, ist Kindergeld ausgefallen.
Meine Frage, warum können die Eltern die ihre studierenden Kinder unterstützen tatsächliche Kosten nicht abschreiben?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berkowitsch,

vielen Dank für Ihre Frage zur finanziellen Unterstützung von Kindern während Ausbildung oder Studium durch die Eltern.
Kindern sollen Bildungschancen nicht durch die finanzielle Situation ihrer Eltern versperrt werden. Deshalb ist die SPD auch gegen Studiengebühren. Und deshalb gibt es das BAföG, was nach dem Solidaritätsprinzip nur von Bedürftigen wahrgenommen werden soll. Damit es dabei gerecht zugeht, haben wir 2007/2008 das BAföG um zehn Prozent und die Freibeträge um acht Prozent erhöht.
Bis vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes profitieren Eltern vom steuerlichen Kinderfreibetrag bzw. erhalten Kindergeld. Darüber hinaus gilt dies bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Diese Beschränkungen sind notwendig um diese Förderung möglichst bedarfsorientiert zu leisten. Gleiches gilt für den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung und andere Elemente der staatlichen Familienförderung. Natürlich gibt es auch eine finanzpolitische Dimension: Eine generelle Erstattung aller durch die Unterstützung eines sich in Ausbildung oder Studium befindlichen Kindes entstehenden Kosten, würde die öffentliche Haushalte schlichtweg überfordern. Da ich Ihre persönlichen Lebensumstände und die Ihrer Tochter nicht exakt kenne, kann ich nur Optionen aufzeigen. Für Eltern, deren Kinder sich auch über das 25. Lebensjahr hinaus in einer Ausbildung oder im Studium befinden, besteht die Möglichkeit entstehende Kosten als „außergewöhnliche Belastungen“ unter den Voraussetzungen des § 33 des Einkommenssteuergesetzes abzusetzen. Für Ihre Tochter käme eventuell ein Antrag auf Wohngeld in Frage. In jedem Fall wünsche ich Ihrer Tochter, dass sie bald wieder eine Anstellung finden wird.

Mit freundlichen Grüßen
Nina Hauer, MdB