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Frage von Nam N. •

Frage an Nina Hauer von Nam N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hauer,

wie ist Ihre Position zum Gesetzesentwurf "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" (Drs 16/12850), der am Donnerstag beschlossen werden soll? Bitte gehen Sie inbesondere auf folgende zwei Aspekte ein:

1) Befürworten Sie unbedingten >>richtlerlichen<< Vorbehalt und Kontrolle der Sperrungen, oder halten Sie dies für unnötig?
2) Werden Sie persönlich einer Ausweitung der Sperren auf andere Inhalte im Nachhinein in >>keinem<< Fall zustimmen, oder können Sie sich dahingehend noch nicht festlegen?

Mit freundlichen Grüßen

Nam Nguyen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nguyen,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen. Der Deutsche Bundestag wird diesen Gesetzentwurf am Donnerstag abschließend beraten. Zu diesem Gesetzentwurf gab es eine breite öffentliche Diskussion. Mir ist wichtig, dass dabei zwei Dinge nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen: Wir treten für einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein. Und für uns gilt, dass das Internet als Raum der Kommunikation, der Diskussion und des Wissens erhalten und geschützt werden muss. Wir kämpfen auf internationaler Ebene gegen die Zensur des Internets und werden nicht zulassen, dass in Deutschland zensiert wird.
Meine Fraktion hat in den Detailberatungen mit dem Koalitionspartner erreicht, dass vier wichtige Änderungen (Löschen vor Sperren, Kontrolle der BKA-Liste, Datenschutz und spezialgesetzliche Regelung mit Befristung) in das Gesetz aufgenommen werden. Damit ist der Gesetzentwurf in unserem Sinne wesentlich verbessert worden und mir fällt die Zustimmung leichter.
Nähere Details können Sie der Presseinformation unseres Berichterstatters entnehmen, die Sie hier finden können:
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,47799,00.pdf
Zu den von Ihnen genannten beiden Aspekten konnte ein wesentlicher Fortschritt erreicht werden: Zum einen wird zur Kontrolle der BKA-Liste ein unabhängiges Gremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten bestellt. Dieses Gremium kann diese Liste jederzeit einsehen und korrigieren. Außerdem wird verankert, dass der Rechtsweg gegen die Aufnahme in die Sperrliste gegeben ist. Zum anderen erfolgt eine Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten erfolgten darf. Zudem ist das Gesetz bis Ende 2012 befristet und tritt dann automatisch außer Kraft. Bis dahin ist eine Evaluation dieser gesetzgeberischen Maßnahmen möglich, auf deren Basis dann endgültig entschieden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Hauer, MdB