Frage an Nina Hauer von Andrea R. bezüglich Familie
Guten Morgen Frau Hauer,
wir sind leider davon betroffen und uns ist es nicht mögl. ohne künstl. Befruchtung ein Kind zu bekommen. Dennoch ist es nicht unwahrscheinl. da es schon einmal geklappt hat.
Jedoch ist es finanziell sehr schwer dies auch mögl. zu machen nach der derzeitigen Gesetzeslage. Der Bundesrat hat nun schon 2x entschieden das die Gesundheitsreform diesbezgl. doch bitte überarbeitet werden soll.
Bitte sagen Sie mir wie sie die Sache sehen und bei einer Wahl umsetzen würden.
Lieben Dank und einen schönen Tag.
Andrea Röder
Sehr geehrte Frau Röder,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema künstliche Befruchtung. Im Jahr 2003 wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung die Ansprüche auf staatliche Förderung bei künstlichen Befruchtungen eingeschränkt. Neben einer Begrenzung des Anspruchs auf drei Versuche und der Einführung einer oberen Altersgrenze wurde vor allem eine Pflicht zur 50-prozentigen Selbstbeteiligung der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten bestimmt. Die Anspruchseinschränkung wurde damals für erforderlich gehalten, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der so genannten „versicherungsfremden Leistungen“ zu begrenzen. Seit 2004 ist aber die Anzahl der künstlichen Befruchtungen in Deutschland drastisch zurückgegangen.
Auf meine Anfrage hat mir die Bundesregierung mitgeteilt, dass man im zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überlegt, einen Zuschuss durch Bund und Länder aus Steuergeldern zum Eigenanteil bei künstlichen Befruchtungen nach dem Vorbild Sachsens beizusteuern. Ich halte diesen Lösungsansatz für unterstützenswert, da er nicht zu einer erneuten Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung führt und dennoch den Betroffenen hilft. Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem, dass Ihr Kinderwunsch erfüllt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Hauer, MdB