Wann setzen Sie sich für ein Verbot der AfD ein?
Sehr geehrte Frau Eisenhardt, mit Entsetzen habe ich gelesen, dass Abgeordnete der AfD gemeinsam mit CDU-Mitgliedern und rechtsgerichteten Unternehmern Pläne schmieden, ihnen nicht genehme Menschen aus Deutschland zu deportieren (Vergleiche Correctiv-Recherche). Ich fordere Sie dringend auf, sich umgehend in allen Parteistrukturen und öffentlich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens verfassungsfeindlicher Strukturen in Deutschland einzusetzen! Nie wieder ist jetzt!
Beste Grüße
Nadine K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Eine funktionierende Demokratie braucht Menschen wie Sie, die teilhaben, die kritisch sind und an uns Abgeordnete herantreten. In der Einordnung der AfD und der Gefahr, die von ihr für die Gesellschaft ausgeht, bin ich ganz bei Ihnen. Ich unterstütze die Forderung, ein Verbotsverfahren der AfD einzuleiten. Das Parteienverbot wurde, so zeigt das Urteil zur NPD, nicht erfunden um kleine Parteien zu verbieten, sondern den Aufstieg zur Macht einer verfassungsfeindlichen Partei zu verhindern.
Im Sinne der wehrhaften und stabilen Demokratie gibt es einige Voraussetzungen für das Verbieten einer Partei, die die auch im Fall der AfD berücksichtigt werden müssen. Wie Sie vermutlich schon gehört haben werden, kann nur das Bundesverfassungsgericht über ein entsprechendes Urteil, dass die Verfassungswidrigkeit feststellt, ein Verbot erlassen.
Damit ein Verbotsverfahren erfolgreich sein kann, ist wesentlich, dass die Sicherheitsbehörden in Bund und Länder Informationen sammeln. Die AfD wird in Hessen bereits als Verdachtsfall geführt und entsprechend sammelt der Verfassungsschutz öffentliche Informationen um eine Beobachtung zu begründen. Dieses schrittweise Vorgehen ist in unserem Rechtsstaat vorgesehen. Die AfD hatte gegen die Einstufung als Verdachtsfall geklagt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom November letzten Jahres stellte "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD" gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorzugehen, fest. Das zeigt, dass wir als Land bestrebt waren und sind, unsere Demokratie zu verteidigen.
Einen Verbotsantrag kann das Land Hessen jedoch nicht alleine stellen: Dazu sind nur Bundesrat, Bundestag oder die Bundesregierung befugt. Bis dahin sind wir auf Landesebene bereits gut dabei, Handlungen und Äußerungen der Parteimitglieder die verfassungsfeindlich sind, zu dokumentieren, sodass ausreichend Material für ein Verfahren verfügbar wäre, sofern ein Antrag gestellt wird. Vergangene Verbotsverfahren haben gezeigt, dass die Bestrebungen der Partei, gegen unsere demokratische Grundordnung, die Menschenwürde und unsere Grundrechte vorzugehen, gut dokumentiert und der ganzen Partei zuzuordnen sein müssen, um im Verfahren Erfolg zu haben und nicht das wertvolle Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu beschädigen.
Bis dahin brauchen wir jede und jeden Einzelnen, die der AfD, ihrer menschenverachtenden Ideologie, sowie rassistischen, sexistischen, antisemitischen und menschenfeindlichen Äußerungen und Handlungen widerspricht und entgegentritt: auf Demonstrationen, die ja vielerorts stattfinden, im privaten und beruflichen Kontext sowie in Form von zivilcouragiertem Handeln im Alltag. Da wirke ich selbstverständlich sowohl als Abgeordnete wie auch als Bürgerin mit.
Mit freundlichen Grüßen,
Nina Eisenhardt