Auf dem Bild sieht man Nina Eisenhardt in die Kamera lächeln. Ihre Haare sind offen, sie trägt eine braune Brille und einen schwarzen Blazer. Im Hintergrund sieht man verschwommen Stauden oder Büsche.
Nina Eisenhardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Kirsten P. •

Frage an Nina Eisenhardt von Kirsten P. bezüglich Verkehr

Liebe Nina,

ich freue mich über die von Dir bestätigte Bereitschaft der Grünen, aktiv gegen Autobahnausbau zu kämpfen. Am 30.10.20 wurde publik, dass es schwere Versäumnisse beim Wasserrecht gibt, zum einen weil das bisherige Gutachten veralteten und lückenhaften Daten basiert, zum anderen, weil die Auswirkungen auf das Grundwasser bisher völlig unzureichend untersucht worden sind (https://www.op-marburg.de/Landkreis/Ostkreis/Kann-neues-Gutachten-die-A-49-stoppen). Damit eröffnen sich neue parlamentarische Möglichkeiten für ein Moratorium. Wirst Du sie nutzen?

Mit hoffnungsfrohen grünen Grüßen
Kirsten Prößdorf

Auf dem Bild sieht man Nina Eisenhardt in die Kamera lächeln. Ihre Haare sind offen, sie trägt eine braune Brille und einen schwarzen Blazer. Im Hintergrund sieht man verschwommen Stauden oder Büsche.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Kirsten Prößdorf,

die parlamentarischen Möglichkeiten, ein Moratorium für den Weiterbau der A49 zu erreichen, wurden genutzt: von unserer Bundestagsfraktion. Und zwar bereits Anfang Oktober dieses Jahres. Leider wurde der Antrag von der Bundestagsmehrheit aus CDU, SPD, FDP und AfD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken abgelehnt.

Was das Wasserthema anbelangt, ist der Stand folgender: Das im Sommer ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der Bundesautobahn 49 ändert nichts an der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Zwar hat das Gericht im Planfeststellungsbeschluss 2012 rechtliche Mängel festgestellt, die aber allein in Bezug auf die formelle wasserrechtliche Prüfung bestehen. Die dabei getroffenen wasserrechtlichen Entscheidungen aber sind - wie das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich feststellt - rechtlich unabhängig vom Planfeststellungsbeschluss und können auch unabhängig von diesem korrigiert werden. Die vom Bundesverwaltungsgericht angesprochenen wasserrechtlichen Prüfungen wurden inzwischen veranlasst. Auswirkungen des Vorhabens auf Gewässer und insbesondere den Trinkwasserschutz wurden bereits im Planfeststellungsverfahren geprüft, und ein auf Verlangen des Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums bei dem ausgewiesenen Fachinstitut ahu eingeholtes Gutachten hat nachträglich ergeben, dass auch die weitergehenden Forderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfüllt sind. Sollten bei der Umsetzung neue wasserrechtliche Probleme auftreten, bietet - wie das Gericht urteilt - das Wasserrecht ausreichend Möglichkeiten, diese zu beheben. Das von Ihnen angesprochene Gegengutachten zum ahu-Gutachten hat hinsichtlich der Fernableitung tatsächlich Nachbesserungsbedarf ergeben, dem nachgekommen worden ist. Eine Handhabe, den gültigen Planfeststellungsbeschluss außer Vollzug zu setzen, hat sich aus den Gutachten nicht ergeben. Es bleibt also dabei: Bei einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann nur der Bauherr ein Änderungsverfahren anstrengen oder gar das Vorhaben stoppen. Dieser Bauherr ist der Bundesverkehrsminister.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Eisenhardt

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