Frage von Mario B. • 13.02.2011
Antwort von Niko Zenker SPD • 28.02.2011
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Selbstverständlich müssen Leiharbeiter zu den selben Konditionen entlohnt werden wie die Festangestellten. Dies muss aber auch für den Kündigungsschutz und z.B. die Vertretung durch einen Betriebsrat gelten. (...)