Frage an Niema Movassat von Tanja B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Abgeordnetner,
Nach berechtigten Informationen sind in der GIZ sowohl entsandte Mitarbeiter wie auch örtlich angestellte Beschäftigte im Ausland angestellt. Nach den Regularien ist es wohl so, dass insbesondere Führungskräfte und Referentenpositionen mit entsandten Kräften, die auf der Basis des GIZ-Manteltarifvertrages beschäftigt werden, anzustellen sind. Zu den Führungskräften zählen insbesondere Landesdirektoren und Verwaltungsleiter.
Offenbar ist es jedoch nicht so, dass diese Regelung überall eingehalten wird. So ist nach meinen Kenntnissen im Kontakt mit der GIZ eine Landesdirektorin der GIZ in Russland ebenso wie der dortige Verwaltungsleiter der GIZ auf der Basis eines lokalen Arbeitsvertrages nach russischen Arbeitsrecht angestellt. Auch viele Verwaltungsleiter in Afrika und Lateinamerika sind nach meinen Kenntnissen nach lokalem Arbeitsrecht angestellt, obwohl sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und damit nach den Regularien der GIZ auf der Basis eines deutschen Vertrages anzustellen wären.
Diese Mitarbeiter werden von vielen sozialen Leistungen wie der sozialen Absicherung nach deutschem Recht, dem Kündigungsschutz oder dem Zugang zum GIZ-internen Arbeitsmarkt abgeschnitten. Ebenso profitieren diese Mitarbeiter nicht von der GIZ-internen betrieblichen Altersversorgung.
Mich würde Ihre Meinung zu dieser Tatsache interessieren und ob diese Praxis der GIZ Ihnen bekannt ist? Wissen Sie, wie hoch der Anteil der Mitarbeiter ist? Ist Ihnen die Grundlage und der Hintergrund für eine solche Praxis des bundeseigenen Unternehmens GIZ bekannt?
Wie verträgt sich dieses Verhalten mit der Willen der Bundesregierung zur Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse?
Wie kann die Bundesregierung in anderen Fällen Unternehmen öffentlichen anklagen, wenn das größte bundeseigene Unternehmen sich einer solchen Praxis bedient?
Wie kann ein solches Verhalten abgestellt werden?
Sehr geehrte Frau Beyerle,
vielen Dank für den Hinweis auf diesen sehr wichtigen und leider wenig öffentlichen Umstand, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bundeseigenen GIZ lediglich lokale Arbeitsverträge bekommen, obwohl sie eigentlich einen internationalen Arbeitsvertrag nach GIZ-Manteltarifvertrag bekommen müssten.
Zwei Dinge sind hier bei der Bewertung jedoch zu unterscheiden: Zum einen ist es aus meiner Sicht durchaus sinnvoll, lokale Fachkräfte nicht nur in unteren Hierarchiebereichen, sondern durchaus auch auf Führungspositionen bei der GIZ einzustellen. Einstellungsprinzip sollte gerade in der EZ auch sein, möglichst viel Ownership du Beteiligung - auch in der Planung und Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen - über die Beschäftigung von lokalen oder aus derselben Region stammenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicherzustellen. Es ist eben auch meistens das nötige Fachwissen auch in den Partnerländern vorhanden.
Natürlich und unbedingt sollten auch diese lokalen Fachkräfte genauso arbeitsrechtlich und vom Gehalt und der Altersabsicherung gleich behandelt werden, wie die aus Deutschland entsandten Fachkräfte. Mir ist aus Gesprächen und Hinweisen bekannt, dass viele - auch deutsche - Fach- und Führungskräfte bei der GIZ über Ortsverträge arbeiten. Genaue Zahlen liegen mir hierüber aber nicht vor. Auch kann ich nur vermuten, worum es der GIZ mit dieser Praxis geht. Man bekommt so zum einen schnell mal noch eine/n billigen Mitarbeiter/in mehr, wenn im Programmbudget eigentlich kein Geld mehr für weitere Personalkosten besteht. Zum anderen kann man solch eine/ Mitarbeiter/in natürlich auch viel leichter wieder "loswerden". Das steigert auch die interne Kontrolle - wie man es auch aus anderen privatwirtschaftlichen Unternehmen kennt.
Diese Praxis ist absolut nicht in Einklang zu bringen mit dem oft zitierten Anspruch eines besonders "familienfreundlichen Unternehmens" und schon gar nicht, wenn es an anderen Orten um die Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse geht. Da muss ein Bundesunternehmen mit gutem Beispiel vorangehen, statt sich ebensolcher Praktiken zu bedienen, die man, wie Sie ja auch anführen - zu Recht - in der Privatwirtschaft kritisiert.
Die GIZ muss diese Praxis schlicht beenden bzw. als ersten Schritt schlicht transparent machen, warum sie sich so verhält. Die staatliche Kontrolle seitens des BMZ müsste hier auch aufwachen und im Zweifel der GIZ hier eine Weisung erteilen, ihre Praxis zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen,
Niema Movassat