Frage an Niema Movassat von Susanne K. bezüglich Recht
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes, März 2020: der folgende Zusatz in §51a (Karikatur, Parodie und Pastiche) ist sehr vage und ermöglicht eine allzu restriktive Auslegung : "Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." Was genau ist der besondere Zweck, der die Nutzung rechtfertigt? Insbesondere der Nonprofit-Bereich freier künstlerischer Arbeit wie z.B. Fanfiction ist hier betroffen. Fanfiction, wie Karikatur, Parodie und Pastiche im Allgemeinen, hat ihre eigene künstlerische Existenz; Gerichte und Urheberrechtskläger sollten den Zweck eines Werks nicht hinterfragen dürfen. Außerdem besteht das Risiko, dass Lobbyisten eine Vergütungsanforderung für Karikaturen, Parodien und Pastiche - einschließlich Fanfiction und Fan Art - verlangen, auch wenn sie nicht auf kommerziellen Websites veröffentlicht werden. Die Konsequenzen wären katastrophal: kommerzielle Plattformen würden gegenüber gemeinnützigen Organisationen wie dem Archive of our Own und Wikipedia bevorzugt werden. Nutzer könnten nämlich Fanfiction, Fan Art, Memes usw. frei auf YouTube oder Facebook hochladen, da diese kommerzielle Plattform bereits für die Umsetzung von Artikel 17 zahlen würden. Dieselben Nutzer müssten jedoch selbst zahlen, wenn sie die gleichen Werke auf persönliche Websites oder auf eine gemeinnützige Website hochladen wollten. Das Gesetz würde die großen kommerziellen Plattformen stärken, indem ein Anreiz für Internetnutzer geschaffen würde, ihre privaten oder auch gemeinnützige Seiten zu verlassen. Damit wären die Arbeiten Algorithmen etc. unterworfen, was durch die Kreator*innen nicht gewollt ist, und die freie Kreativkultur würde zerstört.
Sehr geehrte Frau Klein,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Da es bereits zwei Fragen hierzu an mich gab auf der Plattform Abgeordnetenwatch, möchte ich Sie höflich bitten, meine Antworten auf die beiden anderen Antworten zu diesem Fragekomplex zu lesen.
Viele Grüße
Niema Movassat