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Niema Movassat
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Frage von Barbara K. •

Frage an Niema Movassat von Barbara K. bezüglich Finanzen

Meine Frage:
Mit welchem Recht bekommen Poltiker, wenn das Amt nicht mehr ausgeführt wird, bis zu 200.000 Euro monatl. bis an ihr Lebensende?
Wir haben es nicht so gut, wir müssen zum Arbeitsamt oder notfalls einen minder bezahlten Job annehmen. Der Staat wäre reich, wenn diese Gelder in der Staatskasse wären. Ich wünschte mir, ich wäre auch in der Politik, dann brauchte ich trotz Beruf nicht noch zur Tafel gehen, damit wir überleben können.

Grüsse,
eine 6-fache Mutter

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Kalek,

als erstes möchte ich Ihnen mein Mitgefühl und mein Entrüsten über Ihre Situation ausdrücken, in der Sie und Ihre Familie nicht, wie viele andere auch, trotz Arbeit von Ihrem Lohn gut leben können. Das ist eine unverantwortbare Arbeitspolitik, gegen die wir als DIE LINKE. uns schon lange aussprechen, indem wir uns für Mindestlohn, Weiterbildungsmaßnahmen und gegen Hartz 4 einsetzen.

Zu Ihrer Frage:

Es gibt keinen Politiker in Deutschland, der 200.000 Euro pro Monat Gehalt oder Rente bekommen. Die Gehälter und Nebeneinkünfte sind transparent und Sie können sie jederzeit im Internet nachschauen. Gehälter von 200.000 Euro im Monat gibt es höchstens in den Managements großer Unternehmen.

Der am höchsten dotierte Politiker in Deutschland ist der Bundespräsident mit 199.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommt eine Aufwandsentschädigung von 78 000 Euro jährlich. Die Bezüge eines Bundestagsabgeordneten, also auch meine, sehen ohne Nebeneinkünfte (ich erhalte keine Nebeneinkünfte) folgendermaßen aus:

Entschädigung/ Diät (einkommenssteuerpflichtig) 7668 Euro

Kostenpauschale (steuerfrei) 3969 Euro

Gesamtbezüge monatlich 11.637 Euro

Da die Kostenpauschale lediglich der Erstattung von mandatsbedingten Aufwendungen dient, ist sie steuerfrei und gilt nicht als Einkommen. Zudem ist sie nicht pfändbar. Die Kostenpauschale wird dem Abgeordneten gekürzt, wenn er beispielsweise bei namentlichen Abstimmungen oder Wahlen fehlt. Die Kostenpauschale ist gedacht zur Einrichtung und Deckung der laufenden Kosten des Wahlkreisbüros/ der Wahlkreisbüros und weitere Kosten, die zusätzlich für den Abgeordneten anfallen, wie Zweitunterkunft am Sitz des Bundestages und bei Reisen und Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats. Im Gegenzug kann ich als Abgeordneter keine Werbungskosten (Arbeitszimmer, Entfernungspauschale etc.) geltend machen.

Alle privaten Aufwendungen muss der Abgeordnete von seinem Gehalt begleichen. Genauso meine Krankenversicherung (ich bin gesetzlich krankenversichert). Auch Spenden, die ich als Abgeordneter leiste, sowohl als Mandatsträgerbeitrag an die Partei als auch für soziale und bürgerschaftliche Projekte, zahle ich von meiner Diät.

Ich bekomme, wie alle Abgeordneten, 2,5 Prozent pro Mandatsjahr Rentenanspruch. Der Anspruch entsteht mit dem 67.Lebensjahr, wie bei jedem anderen auch. Das bedeutet, dass ein Abgeordneter nach acht Jahren im Bundestag 1534 Euro Rente im Monat bekommt. Das ist natürlich deutlich mehr als die deutsche Durchschnittsrente, für die ein Leben lang gearbeitet werden muss.

Ich bin als Abgeordneter übrigens nicht Arbeitslosengeld I berechtigt. Daher falle ich nach der Zahlung des Übergangsgeldes direkt in Hartz IV, falls ich nicht wiedergewählt werde oder danach keine Anstellung finde.

Ich möchte Ihnen noch einmal versichern, dass ich mir meiner privilegierten Position sehr wohl tagtäglich bewusst bin und mich daher verpflichtet fühle, mich für die Menschen in diesem Land einzusetzen, insbesondere dafür dass alle Menschen ein würdiges Einkommen und gute Arbeit haben, so dass sie und ihre Familien von Ihrer Arbeit gut leben können. Dafür setzt sich auch DIE LINKE im Bundestag ein.

Mit freundlichen Grüßen

Niema Movassat