Frage an Niels Annen von Karl-Jürgen H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Annen,
ich kann mich gut an die Zeiten bis vor 20 Jahren erinnern, in denen es in Hamburg und anderen westdeutschen Großstädten praktisch nicht möglich war, auf dem freien Markt eine Wohnung anzumieten. Die Mieten waren im Vergleich zur Nachfrage künstlich gedrosselt. Also gingen frei gewordene Wohnungen fast nur noch unter der Hand weg – entsprechende Beziehungen und / oder (auch damals schon illegale) horrende Abstandszahlungen vorausgesetzt. Bei den wenigen öffentlich angebotenen Wohnungen bildeten sich Schlangen wie einstmals in der DDR.
Wollen Sie per Mietpreisbremse in diese Zeiten zurück?
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Jürgen Hanßmann
Sehr geehrter Herr Hanßmann,
der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse wird sicherlich nicht dazu führen, dass es künftig auf dem freien Wohnungsmarkt keine öffentlich angebotenen Wohnungen mehr geben wird. Es ist ja nicht so, dass Mieten künftig nicht mehr steigen dürfen, sondern dass ein künftiger Mietanstieg bei einer Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten auf die ortsübliche Miete zuzüglich zehn Prozent begrenzt wird. Solche angespannten Wohnungsmärkte müssen zuvor von den jeweiligen Landesregierungen per Rechtsverordnung ausgewiesen werden.
Es ist doch mittlerweile leider so, dass wir in vielen Städten mit einem drastischen Anstieg der Mieten bei Wiedervermietungen konfrontiert sind, so dass sich selbst Bürgerinnen und Bürger mit einem Durchschnittseinkommen keine Wohnungen mehr leisten können – von Geringverdienern einmal ganz zu schweigen. Hier waren und sind wir als Politik gefordert. Auf Bundesebene wollen wir dies mit erwähnten neuen Regelungen im Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches machen.
Gleichzeitig sorgt die Hamburger Landesregierung von Olaf Scholz mit ihrem „Bündnis für das Wohnen“ dafür, dass der Wohnungsbau zu einer Entspannung auf dem Hamburger Wohnungsmarkt beiträgt. Seit 2011 sind bereits 30.000 Genehmigungen für den Bau neuer Wohnungen vergeben worden; im Jahr 2013 wurden allein 6.407 Wohnungen fertig gestellt. Um den Wohnungsbau zu fördern, sind Neumieten im Übrigen von der oben genannten Regelung ausgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen, MdB
Außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion