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Nicole Westig
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Frage von Reinhard G. •

Was halten Sie davon, wenn die Gastronomie Hygienekonzepte erstellt, die dann für alle gelten?

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Deutsche Bundestag hat am 18. November das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ der Bundestagsfraktionen von FDP, SPD und Grünen verabschiedet. Damit wurde die Pandemiebekämpfung in Deutschland auf eine neue, bessere Grundlage gestellt.

Mit unserem Gesetz haben wir die Pandemiebekämpfung parlamentarischer, grundrechtsschonender und wirksamer gemacht. Dies war angesichts der dramatischen Infektionszahlen geboten.

Gleichzeitig haben die Länder mit dem Gesetz einen effektiven Instrumentenkasten zur Pandemiebekämpfung an die Hand bekommen, mit dem vor Ort lokal bzw. regional in den Kommunen und Bezirken bestimmt werden kann, welche Regeln (3 G, 3 G plus, 2 G, 2 G plus) in Verbindung mit den AHA+L-Regeln gelten. Dazu gehören auch die Hygiene-Regeln und -Vorschriften, für die Gastronomie. Derzeit ist der Betrieb von Gastronomie in allen Bundesländern unter Auflagen erlaubt.

Ein einheitliches Hygienekonzept für alle Branchen, das nach einem bestimmten Modell der Gastronomie erstellt wird, halte ich für schwer umsetzbar, da jede Branche unterschiedliche Grundgegebenheiten aufweist.

Insgesamt wurden die Maßnahmen im parlamentarischen Verfahren so erweitert, dass es nicht ohne Befassung der Parlamente wieder zu flächendeckenden Ausgangssperren, allgemeinen Schließungen von gastronomischen Betrieben und dem Einzelhandel sowie pauschalen Kita- und Schulschließungen kommen kann.

Gleichzeitig gilt es natürlich, die weitere Lage genau zu beobachten und sich miteinander abzustimmen, wie es mit dem neuen Krisenstab der Bundesregierung geschieht. Der wichtigste Appell zur Pandemiebekämpfung bleibt dabei: „Bitte lassen Sie sich impfen und ihren Impfschutz auffrischen! Nur so können wir schwere Erkrankungen verhindern.“

Mit freundlichen Grüßen
Nicole Westig MdB

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