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Nicole Westig
FDP
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Frage von Gisela W. •

Heute wurde ein erneuter Corona-Infektionsrekord aufgestellt. Wie rechtfertigen Sie, dass das IfSG ab 20.3. die Freiheit von vorerkrankten Menschen massiv einschränken wird?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei der Bewertung der pandemischen Lage können wir uns nicht allein an den Infektionszahlen orientieren. Unser Anspruch und Maßstab ist es, eine systematische Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Durch den zunehmenden Anteil von milden Verläufen am Infektionsgeschehen sind viele Freiheitseinschränkungen nun auch bei höheren Inzidenzen nicht mehr angemessen und müssen neu bewertet werden. Dies erfolgt mit dem neuen Infektionsschutzgesetz.

Der Schutz der vulnerablen Gruppen ist dabei zentral und wurde gründlich vorbereitet. Mit aufwändigen Aufklärungs- und Impfkampagnen sowie einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht werden wir den Schutz der vulnerablen Gruppen sicherstellen.

Ein Gesetz kann nicht das eigenverantwortliche Handeln ersetzen und das neue Infektionsschutzgesetz beschneidet nicht die bestehenden Möglichkeiten, sich selbst zu schützen. Es ermöglicht den Ländern, regional angemessen auf die Auslastung des Gesundheitssystems zu reagieren. Wir appellieren an die Eigenverantwortung und empfehlen weiterhin das Tragen von Masken oder das Meiden von Menschenansammlungen, sofern dies in der jeweiligen Situation angemessen erscheint. Gleichzeitig nehmen wir Freiheitseinschränkungen zurück, die nicht länger angemessen sind. Dies ist ein Gebot unserer Verfassung und unsere Aufgabe als Parlamentarier.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Westig MdB

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