Frage an Nicole Maisch von Heribert K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Maisch,
in dieser Woche habe ich eine "Energiesparleuchte" mit 8 Watt in meinem privaten Wohnhaus ausgetauscht. Beim Austasch kam mir ein stark beißender Geruch entgegen. Der Geruch war noch mehrere Stunden bemerkbar. Die Glühbirne war äußerlich intakt. Im Internet lässt sich nachlesen, dass häufig Geruchsprobleme bestehen.
In Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Ausschusses für Verbrauchschutz stelle ich folgende Fragen an Sie:
1. Können Sie ausschließen, dass es sich bei dem Geruch um gesundheitsgefährende Stoffe handelt?
2. Welche Empfehlungen geben Sie zum Wechsel von Energiesparleuchten? Soll dies von Fachfirmen künftig bewerkstelligt werden?
3. Wird der Gesetzgeber künftig verlangen, Energiesparleuchten mit Warnhinweisen - nicht nur, was eine ordnungsmäßige Entsorgung anbelangt - sondern auch welche Sicherheitsvorkehrungen beim Auswechseln zu beachten sind - zu versehen?
4. Ist der Verbraucherschutz-Ausschuss für diese Frage zuständig - und wenn ja - was wurde wegen der Frage der möglicherweise gesundheitsbeeinträchtigenden Gerüche durch das Ministerium bis heute veranlasst? Was wird noch veranlasst?
Aufgrund einer neuen EU-Richtlinie sollen anscheinend in Kommunen die Straßenlaternen ausgetauscht und ebenfalls mit "Energiesparleuchten" versehen werden. Die Kosten des Austauschs sollen, soweit möglich, im Wege eines Verbesserungsbeitrags auf die Anwohner umgelegt werden. Die KFW spricht von einem "Einsparvolumen" von 300 Mio Euro.
1. Ist bekannt, welche Kosten ein Austausch verursacht?
2. Kann gewährleistet werden, dass Anwohner beim Austauch der neuen "Energiesparleuchten" keiner Gesundheitsgefährdung ausgesetzt werden?
3. Wird es für kommunale Bedienstete Anweisungen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen geben, sollten Sie in Verlegenheit kommen, die Glühbirnen auszutauschen?
4. Sehen Sie persönlich in dem Austausch der Straßenbeleuchtung auch eine (umlagefähige) "Verbesserungsmaßnahme"?
Ich danke für Ihre Antwort
Heribert Karsch
Sehr geehrter Herr Karsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit der Frage, ob von Energiesparlampen möglicherweise gesundheitliche Gefahren ausgehen könnten, haben wir uns umfassend auseinandergesetzt und auch die Bundesregierung zu ihrer Position im Bereich der Energiesparlampen und des Gesundheitsschutzes befragt.
Die Anfrage, mit Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: http://dserver.bundestag.btg/btd/17/070/1707005.pdf .
Daraus geht auch hervor, dass mit der Verwendung von Energiesparlampen keine gesundheitlichen Belastungen oder Risiken verbunden sind. Bei der Nutzung von Energiesparlampen können zwar - wie bei allen anderen vor allem neuen elektronischen oder elektrischen Bauteilen - Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) freigesetzt werden, diese sind aber so gering, dass keine Gesundheitsgefahr damit verbunden ist.
Auch die Stiftung Warentest untersucht immer wieder mögliche Raumbelastungen durch Energiesparlampen. Seit 2009 hat sie hier nur in einem einzigen Fall eine bedenkliche Belastung gefunden.
Außerdem wurde festgestellt, dass der Geruch, der von manchen Energiesparlampen ausgeht, zwar im Einzelfall unangenehm sein kann, dies aber nicht bedeutet, dass dies gesundheitsschädlich ist. Die oben genannten Emissionen stehen in keinem Zusammenhang mit möglichem Geruch.
Dennoch empfiehlt es sich, nicht nur um den unangenehmen Geruch los zu werden, sondern vor allem auch aufgrund der Emissionen von anderen elektronischen Geräten wie Fernseher oder Computer aber auch von Möbeln regelmäßig gut durchzulüften.
Der Wechsel einer Energiesparleuchte unterscheidet sich in der Regel nicht vom Wechsel einer konventionellen Leuchte. Wie beim Umgang mit konventionellen Glühbirnen oder anderen Gegenständen aus Glas, sollte man natürlich darauf achten, dass diese nicht zerbrechen.
Besonders zu beachten bei Energiesparlampen ist hier, dass Energiesparlampen teilweise flüssiges Quecksilber enthalten, das beim Zerbrechen entweichen kann. Sollte eine Quecksilberhaltige Lampe zerbrechen, sollte man unbedingt alle Lampenreste entsorgen - mit Gummihandschuhen oder danach gut die Hände waschen - sowie die Wohnräume gut durchlüften.
Um dem vorzubeugen wird Quecksilber in den Lampen vermehrt durch Amalgam ersetzt, wo das Quecksilber gebunden ist und nicht verdunsten kann.
Dennoch gilt: Energiesparlampen zerbrechen äußerst selten und sondern während ihrer gesamten Verwendungsspanne deutlich weniger Quecksilber ab als herkömmliche Glühbirnen.
Neben der Verwendung ist auch die ordnungsgemäße Entsorgung der Lampen wichtig. Hier fordern wir eine Rücknahmepflicht der Händler, so dass diese nicht unsachgemäß und möglicherweise umweltschädlich entsorgt werden. Leider ist unsere Forderung bislang am Unwillen der Regierung gescheitert.
Auch ein Austausch der Straßenlaternen und anderer Leuchtmittel ist aus ökologischen aber auch ökonomischen Gründen sinnvoll. Mittel- bis langfristig amortisieren sich die Kosten, die durch das Auswechseln entstehen, da deutlich weniger Energie verbraucht wird. Innovative Lichtlösungen können rund 80 % der Energiekosten einsparen. Wie die Kommunen die Kosten für den Austausch der Lampen schultern, kann nicht pauschal bundesweit beantwortet werden, da das Abgabenrecht in Länderzuständigkeit fällt und von den Kommunen unterschiedlich gehandhabt wird. Da die Kommunen jedoch langfristig vom Einsparpotential der Umstellung auf Energiesparleuchten profitieren, sollten die Kosten nicht einfach ohne Kompensation auf die Bürger umgelegt werden. Statt dessen gibt es verschiedene Förderprogramme, unter anderem von den KfW-Bank, die die Kommunen in Anspruch nehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maisch