Frage an Nicole Höchst von Theo B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Höchst !
Ich trete für eine gesetzliche Regelung ein, nach der niemand gegen sein Gewissen gezwungen werden darf, durch Steuern und Abgaben zur Finanzierung von Militär und Rüstung beizutragen.
Stattdessen ist die Verwendung dieser Zahlungen für zivile Aufgaben sicherzustellen
Das Netzwerk Friedenssteuer hat bereits ein Konzept für ein Zivilsteuergesetz entwickelt.
Dem gemäß würde es möglich, direkte und indirekte Steuern zu zahlen, ohne dadurch Rüstung und Militär, Kriegsvorbereitung und Kriege mitzufinanzieren. Die Rechte von Steuerzahlenden, die anderer Überzeugung sind, würden dabei nicht verletzt, denn alle Steuerzahlenden würden im jeweiligen Steuerformular ankreuzen können, ob der entsprechende Steueranteil auch in den Bundesmilitärfonds oder nur in den allgemeinen Zivilhaushalt (daher der Name „Zivilsteuergesetz“) fließen soll.
Durch dieses Zivilsteuergesetz ist vom Bund ein unselbständiges Sondervermögen „Bundesmilitärfonds“ einzurichten, das durch den Bundesminister der Verteidigung verwaltet wird.
Aus dem Bundesmilitärfonds sind alle Ausgaben zu finanzieren, die Militär und Rüstung betreffen. Außerhalb des Bundesmilitärfonds gibt es keine steuerfinanzierten Ausgaben für diesen Zweck. Zuschüsse oder Darlehen der Länder oder anderer steuerfinanzierter Körperschaften für den Bundesmilitärfonds sind ausgeschlossen.
Der Bundesmilitärfonds wird ausschließlich durch einen Prozentsatz der Einkommens- bzw. Lohnsteuer finanziert. Der Anteil der Länder an der Einkommenssteuer bleibt unberührt. Der Prozentsatz wird durch das Haushaltsgesetz vom Bundestag einmal jährlich festgelegt.
Einkommens- bzw. lohnsteuerpflichtigen Personen wird gemäß Art. 4 GG das Recht eingeräumt, dass ihre Einkommens- bzw. Lohnsteuern zu 100 % den zivilen Haushalten zufließen.
Meine Frage an Sie: Werden Sie diesen Gesetzentwurf - im Falle Ihrer Wahl – aktiv unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
T. B.
Sehr geehrter Herr Boley,
vielen Dank für diese spannende Frage. Das im Fokus stehende Thema ist sicher für viele Menschen sicher eine Herzens- bzw. Gewissensangelegenheit. Die Frage ist allerdings auf dieser Informationsbasis nicht so einfach zu beantworten und ich möchte keine falschen Versprechungen machen.
Wir von der AfD wollen, dass eine seit Jahrzehnten in etlichen Wahlkämpfen von unterschiedlichen Parteien versprochene Steuerreform, die diesen Namen verdient, Wirklichkeit wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein "Herumdoktern" am bestehenden Steuersystem dieses nur komplexer und keinesfalls gerechter macht, sondern es nur weiter aufbläht und undurchdringlicher macht.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen demokratischen Parteien, Tarifparteien, Verbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen ein zukunftsorientiertes Steuersystem auf den Weg zu bringen, das selbstverständlich auch die erforderlichen sozialen Belange sowie unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt.
Die Leitideen der AfD sind dabei z.B.:
- Einfach, transparent und gerecht. Der progressive Anstieg der Steuer wird durch Steuerstufen abgelöst.
- Eine Indexierung der Tarife, Freibeträge und Freigrenzen, Pauschbeträge und Pauschalen muss die schleichende (heimliche) Steuererhöhung vermeiden.
- Entlastung der geringen und mittleren Einkommen: Der Grundfreibetrag wird auf das pfändungsfreie Einkommen angehoben und die Stufen werden so gewählt, dass Gering- und Durchschnittsverdiener entlastet werden.
- Das Ehegattensplitting wird durch ein sozial gerechtes Familiensplitting ergänzt, bei dem das Familieneinkommen auf alle Familienmitglieder verteilt wird vor der Tarifanwendung.
- Schaffung einer fairen Unternehmensbesteuerung.
- Gewinne sind dort zu versteuern, wo sie erwirtschaftet werden.
(...)
Für Anregungen sind wir natürlich dankbar und stellen diese gerne auf den Prüfstand der Vereinbarkeit mit den Ideen unserer Mitglieder und Unterstützer. Wenn Sie möchten, senden Sie uns Ihren Antrag mit dem entsprechenden Begründungstext zu.
Herzliche Grüße
Nicole Höchst