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Nicole Bracht-Bendt
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Frage von Falk S. •

Frage an Nicole Bracht-Bendt von Falk S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bracht-Bendt,

seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. In den vergangenen sechs Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Dem gegenüber stehen massive, diskriminierende Benachteiligungen, z.B. im Adoptionsrecht, im Erbschaftsteuerrecht (unterschiedliche Freibeträge) und bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung). Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 € zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich. Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch im Beamtenrecht werden mir und meinem Lebenspartner bisher der Familienzuschlag und andere Leistungen verwehrt, die meinen verheirateten und ebenfalls kinderlosen Kolleginnen und Kollegen zuerkannt werden.

Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage liegt die Bundesrepublik Deutschland in Europa weit hinter anderen Ländern zurück – man könnte auch sagen, wir sind eins der Schlusslichter, was die Akzeptanz alternativer Lebensformen und deren gesetzliche Gleichstellung angeht. Hieraus resultiert meine konkrete Frage:

In welcher Weise setzen Sie persönlich sich auf Bundes-, Landesebene und in Ihrem Wahlkreis zurzeit für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein?

Mit freundlichen Grüßen
Falk Siede

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Siede,

vorrangiges Ziel für uns ist, die Anpassung des Landesrechtes an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes. Dazu streben wir in der kommenden Legislaturperiode die Verabschiedung eines entsprechenden Artikelgesetzes an. Der Landtag hat gerade auch auf Bestreben der FDP-Fraktion einen entsprechenden Auftrag an die Landesregierung bereits beschlossen.

Aus unserer Sicht ist auf Bundesebene die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen bei der Erbschaftssteuer insbesondere hinsichtlich der Freibeträge und im Beamtenrecht wie z. B. bei der Hinterbliebenenversorgung vorrangig umzusetzen. Entsprechende Initiativen der FDP-Bundestagsfraktion werden von uns mitgetragen. Eigene Initiativen des Landes im Bundesrat bedürfen der inhaltlichen Abstimmung mit dem jeweiligen Koalitionspartner. Eine Landesregierung mit Beteiligung der FDP würde aber derartige Gesetzesvorhaben im Bundesrat nicht blockieren.

Ich hoffe, dass ich sie mit meiner Anwort zufrieden stellen konnte, ansonsten stehe ich ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Bracht-Bendt