Frage an Nicole Bracht-Bendt von Wolfgang R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Moin,
haben Sie eine eigene Meinung zum Beitragsservice des ÖR (früher GEZ) und / oder gibt es dazu einen Absichtserklärung Ihrer Partei ?
Viele Grüße
Wolfgang Riedel
Sehr geehrter Herr Riedel,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Politik und den Positionen der FDP.
Um es kurz zu machen: Ich sehe den neuen Rundfunkbeitrag kritisch.
Die FDP steht für Vielfalt und fairen Wettbewerb im Mediensektor. Wir bekennen uns zum dualen System aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk, kritisieren aber die Neuregelung. Die seit 2013 geltende Haushalts- und Betriebsstättenabgabe kann aus unserer Sicht nicht die Probleme der ehemaligen GEZ-Gebühr lösen, sondern wird – quasi als GEZ-neu – lediglich auf alle Bürgerinnen und Bürger, sowie zusätzlich alle Betriebsstätten ausgeweitet. Statt die notwendige Reform der Rundfunkfinanzierung zum Erhalt der Medienvielfalt einzuleiten, wird lediglich der Schuldnerkreis vergrößert, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Mehreinnahmen zu ermöglichen.
Aus liberaler Sicht ist besonders auch die Mehrbelastung der mittelständischen Wirtschaft problematisch. Inhaber von Betrieben, in denen den Mitarbeitern gar kein Rundfunkempfang erlaubt ist, werden unverhältnismäßig hart getroffen. Früher konnten sie sich darauf berufen, keine Empfangsgeräte vorzuhalten. Zum Jahreswechsel ist diese Möglichkeit entfallen und die Unternehmer fragen völlig zu Recht, warum sie eine Betriebsstättenabgabe für ihre Mitarbeiter zahlen, wenn diese ihren Beitrag zur Rundfunkfinanzierung bereits als Wohnungsabgabe privat geleistet haben. Diese Doppelbelastung unterläuft unsere Bemühungen um niedrige Arbeitsplatzkosten und weniger Bürokratie. Geradezu abwegig ist die fortbestehende Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge. Für serviceorientierte Betriebe, wie es Handwerksbetriebe typischerweise sind, wird so aus einer Doppel- eine Dreifachbelastung.
Wir Liberale lehnen diese Doppel- und Dreifachbelastung ab und fordern eine personenbezogene Medienabgabe. Diese würde von jeder einkommenssteuerpflichtigen Person erhoben, also direkt vom Empfänger des Rundfunkangebots. Da die Informationen zur Einkommenssteuerpflichtigkeit den Finanzämtern bereits vorliegen, könnte der Einzug treuhänderisch durch diese erfolgen. Der Beitragsservice als GEZ-Nachfolger wäre funktionslos und könnte abgeschafft werden. Auf Länderebene scheiterte allerdings bereits die Prüfung dieses Konzepts am Widerstand der Ministerpräsidenten.
(Siehe hierzu auch die Ausführungen des medienpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, in der Deutschen Handwerks Zeitung vom 18. Januar 2013).
Eine ausführliche Positionierung meiner Partei finden Sie beispielsweise hier: http://www.fdp.de/files/1463/Flugblatt_GEZ_neu.pdf .
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Nicole Bracht-Bendt