Frage an Nicole Bracht-Bendt von Jonas T. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Bracht-Bendt,
wir haben folgendes Problem:
ich wohne mit meinen Brüdern in unserem Elternhaus in Tostedt, die Eltern leben schon seit Jahren in Singapur. Bis Ende August wohnte ich mit meinem Bruder bei meinem Großvater in Ohlendorf und wir erhielten Kindergeld. Obwohl mein Großvater telefonisch bei der Familienkasse angefragt und bestätigt bekommen hat, dass wir weiterhin Kindergeld erhalten würden, wenn wir in das leerstehende Elternhaus ziehen würden, haben wir nun einen ablehnenden Bescheid der Familienkasse erhalten.
Dies ist mir gänzlich unverständlich. Wieso besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur, wenn man noch im Haushalt eines Erziehungsberechtigten lebt? Denn es ist doch so, dass die finanzielle Belastung ungleich höher ist, wenn man von Zuhause auszieht. Hinzu kommt, dass wir inzwischen alle volljährig sind und es uns doch zuzutrauen ist, mit Geld vernünftig umgehen zu können.
Ich hoffe doch dies stellt sich als Irrtum heraus, es kann ja nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass allein der Wohnort darüber entscheidet, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht und gerade diejenigen, die das Kindergeld am ehesten gebrauchen könnten, davon ausgeschlossen werden.
Ich bitte um Ihre Hilfe und Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Tausent
Sehr geehrter Herr Tausent,
ich beantworte gerne Fragen, für die ich zuständig bin - das ist in Ihrem Fall nicht so. Bitte wenden Sie sich persönlich an die Erziehungsstelle des Arbeitsamtes, dort wird Sie genau über die Zahlungsmodalitäten beim Kindergeld informieren. Jedenfalls ist es unzutreffend, dass Kindergeld gekoppelt ist daran, dass man im Haushalt eines Erziehungsberechtigten wohnt. Denken Sie doch zum Beispiel an die vielen Studierenden, die in anderen Städten leben, und dennoch Anspruch auf Kindergeld haben.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, mit freundlichen Grüßen,
Nicole Bracht-Bendt