Frage an Nicole Bracht-Bendt von Klaus J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau N. Bracht-Bendt
können Sie mir mal erklären auf Grund welcher Gesetzesgebung haben Politiker schon nach relativ kurzer "Arbeitszeit" einen Rentenanspruch, für den der normale Bürger Jahrzehnte arbeiten muss.
Am Einkommen der Politiker kann es ja wohl nicht liegen, denn die Bezahlung ist nicht die schlechteste. Also kann der Politiker für seinen "Ruhestand" ganz bequem selbst aufkommen bzw. sollte nicht wesentlich schlechter behandelt werden wie der normale Bürger.
Als normaler Bürger habe ich z.B. auch einen 12 bis mind. 14 Std. Tag.
Ich bitte um Verständniss, für diese evtl. unangenehme Frage und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
K. Janiszewski
Sehr geehrter Herr Janiszewski,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Ihre Frage empfinde ich keineswegs als unangenehm. Die Regelungen zur Altersversorgung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind im Abgeordnetenentschädigungsgesetz, Paragraph 19, verankert. Das Gesetz finden Sie auf der Homepage des Bundestages unter http://www.bundestag.de .
Politiker sind immer wieder dem Vorwurf der Selbstbedienung ausgesetzt. Das gilt sowohl für die Abgeordnetenentschädigung während ihrer Zeit als Bundestagsabgeordnete als auch für die Altersregelung.
Der Bundestag will gar nicht unbedingt die Höhe der Diäten selbst festlegen, ist aber vom Bundesverfassungsgericht dazu quasi gezwungen, weil das Grundgesetz dies eindeutig festlegt. Die FDP-Bundestagsfraktion möchte die Aufgabe der Diätenfestsetzung am liebsten einer unabhängigen Kommission übertragen. Dann wäre der Vorwurf der Selbstbedienung automatisch aus der Welt. Die FDP-Fraktion fordert im übrigen seit langem, dass die Altersvorsorge den Abgeordneten selbst übertragen werden sollte.
Beste Grüße,
Nicole Bracht-Bendt