Wie sieht ab Januar 2025 die verlässliche Finanzierungsgrundlage von Frauenhäusern aus?
Sehr geehrte Frau Bauer,
Ende Dezember 2024 endet das Bundesinvestitionsprogramm " Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen". Wie sieht danach die verlässliche Finanzierungsgrundlage von Frauenhäusern aus? Und zwar vor dem Hintergrund eines bundesgesetzlichen Rahmens mit einheitlicher Regelfinanzierung von Gewaltschutzeinrichtungen. Wird dann im Zuge des Selbstbestimmungsgesetzes eine Pauschalisierung des Bedarfes vorgenommen und stehen dann die Frauenhäuser bei der Verteilung von Fördermitteln in zunehmender Konkurrenz zu anderen Gewaltschutzeinrichtungen?
Sehr geehrte Frau Z.,
Frauenhäuser – und das führt mir der Austausch mit den Frauenhäusern in meinem Wahlkreis regelmäßig eindrücklich vor Augen - leisten Übermenschliches. Sie tragen in besonderer Art und Weiße zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bei. Leider sind die Ressourcen von Frauenhäusern sowohl begrenzt als auch zu knapp und ihre Angestellten arbeiten regelmäßig weit über ihre physischen und mentalen Belastungsgrenzen, um den Betroffenen bestmöglich Hilfe und Linderung zu verschaffen – andere wichtige Aufgaben wie Präventionsarbeit in Kitas und Schulen sowie Täterarbeit können die Beschäftigten meist nicht stemmen. Es ist inakzeptabel, dass jede dritte Frau in Deutschland Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt wird, und die hohe Zahl der Betroffenen verdeutlicht die Notwendigkeit eines umfassenden Handlungsansatzes.
Das Familienministerium unter der Leitung von Ministerin Lisa Paus (Bündnis 90 / Grüne) trägt hierbei eine maßgebliche Verantwortung und wird in Kürze einen tragfähigen Finanzierungsplan vorlegt.
Wie die obige Darlegung zeigt, geht es aber nicht nur um eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für Frauenhäuser. Sondern es geht auch um eine Ausweitung des Angebotes und die Schaffung von neuen Kapazitäten in bereits bestehenden Anlaufstellen. Für mich ist das ein Gebot der Notwendigkeit und eine Priorität.