Sehr geehrte Frau, Bauer, frage:Wann wird für gewinnabschopfende Dienstleistungen Service, (die sich als hauswart, bezeichnen), eine ubergewinnsteuer, ein geführt?
Grund, dafür ist, nicht ordnungsgemäße aus geführte Leistungen oder überhaupt nicht. Und zum anderen stellen die Dienstleistungen Service, "angebliche hauswarte" Rechnungen über den vermieter/innen, die zum anderen andere Firmen erledigen und sie selber nicht aus fuhren. .Somit müssen mieter/innen in den betriebs/nebenkostenabrechnungen, doppelte, mullentsorgungen/Müllabfuhr, gebaudereinigungen, grun/Gartenpflege, schnee/glateisbeseitigungen bezahlen, obwohl diese Tätigkeiten von anderen Firmen erledigt werden u. Nicht von der Dienstleistungen Service, "angeblicher hauswart". Dieser hauswart kommt seinen Aufgaben nicht nach oder überhaupt nicht. Z. B. Kauft einer ein Brot beim Bäcker, bezahlt er, auch nicht, für 2 Brote. Hierbei geht es um eine gewinnabschopfung der hauswarte , an mieter/innen und um diese in die Armut zu treiben u. Wohnungslos zu machen. Das ist meine Ansicht, weil der mieter im Mietrecht keine Rechte hat. Denn ich habe noch einen DDR - Mietvertrag,.
Sehr geehrter Herr Marko. N.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Dieser individuelle Fall ist aus der Ferne schwer für mich zu beurteilen.
Welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden, muss natürlich in einem Vertrag zwischen Vermieter und Dienstleister geregelt sein. Es macht sicherlich Sinn, mit ihrem Vermieter dazu zu sprechen. Gerade auch, wenn die Leistung nicht erbracht wird.
Ansonsten kann man sich auch an den Mieterbund bei ihnen vor Ort wenden. Ich bin zuversichtlich, dass man das Thema in einem Gespräch klären kann.
Herzliche Grüße Nicole Bauer, MdB