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Nicolas Zippelius
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Frage von Claudia W. •

Warum hat man die Nutzer von elektr. Nachtspeicherheizung nicht berücksichtigt. Gedeckelt auf 40 ct vorher war es 0.17 ct also fast 2.5 mal so hoch Ich dachte die Bürger werden gleich behandelt

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Am 31. März 2023 wurde eine Änderung der Energiepreisbremsen im Deutschen Bundestag beschlossen. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dem Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zugestimmt, denn die Notwendigkeit Bürgerinnen und Bürger, die mit Strom heizen zu entlasten unterstützen wir uneingeschränkt. Eine zweite Änderung wurde vom Kabinett bereits beschlossen und sieht eine Deckelung der Strompreise von 40 auf 28 Cent vor. Ich darf hier bereits vorweggreifen: Die Novelle der Ampel offenbart die handwerklich fehlerhafte Konstruktion der Energiehilfen für private Haushalte, denn ob eine Änderung mittels weiterer komplizierter Verfahren den Energieversorgern auferlegt werden kann, ist bereits vor dem Hintergrund einer praktikablen Umsetzbarkeit höchst fraglich. Die zuständige Arbeitsgruppe wird im parlamentarischen Verfahren genau diskutieren und prüfen, ob sich diese Kritik noch ausräumen lässt. Unter dem Strich bleibt, dass nur eine Ausweitung des Energieangebots das Problem beim Schopfe packt. Mitte März haben wir als Fraktion ein Gesetz zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung (Stromversorgungssicherungsgesetz - SVSG) in den Bundestag eingebracht (Drucksache 20/5984), denn eine sichere und bezahlbare Energieversorgung wird auch im kommenden Winter eine Herausforderung sein. Durch die Abschaltung der drei Kernkraftwerke in Deutschland nimmt die Ampel-Regierung höhere Strompreise für Verbraucher in Kauf, steigert aber zugleich den CO2-Ausstoß in ungeahntem Maße. Die CDU/CSU-Fraktion hat der Koalition für eine befristete Verlängerung der Laufzeiten mehrfach die Hand gereicht und gesetzliche Regelungen für eine vorübergehende Verlängerung der Laufzeiten bis mindestens Ende 2024 vorgeschlagen.

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