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Nicolas Zimmer
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Frage von Filip M. •

Frage an Nicolas Zimmer von Filip M. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Zimmer,
ich habe einige Fragen an Sie.
Wie wollen Sie gegen die Gewalt an den Berliner Schulen vorgehen (Beispiel: Rütli Schule)?
Wie sieht die Reglung aus bezogen auf die vielen fehlenden Fachlehrer?
Was wollen Sie gegen die immer steigende Arbeitslosigkeit in Berlin tun?
Was sagen Sie zum Einbürgerungstest (Denn nicht mal die meisten Deutschen hätten ihn bestanden)?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Metrak,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Wie wollen Sie gegen die Gewalt an den Berliner Schulen vorgehen
(Beispiel: Rütli Schule)?

Gewalt ist ein Phänomen, das zu allen Zeiten und in allen gesellschaftlichen Bereichen und in den unterschiedlichsten Formen auftritt. Seit längerer Zeit ist jedoch zu beobachten, dass gerade in Schulen Jugendliche ihre Konflikte mit zunehmender Brutalität austragen.

Die CDU setzt deshalb auf ein Paket von Maßnahmen, die einander ergänzen und unterstützen sollen beginnend mit der gewaltfreien Erziehung in der Familie, der Vermittlung von Werten und der Stärkung der Erziehungskompetenz der Schulen. In diesem Verbund soll das Ziel erreicht werden, dass Kinder und Jugendliche lernen, tolerant miteinander umzugehen, krisenhafte Situationen zu erkennen und Auseinandersetzungen gewaltfrei zu lösen. Aber ebenso sind Kindern und Jugendlichen, die wiederholt auffällig werden, umgehend Grenzen zu setzen, denn ein Weiter - So darf nicht toleriert werden.

Im Kontext Schule setzen wir uns darum vor allem für folgende Maßnahmen ein:

1. Bereits beim Übergang von der Kita in die Schule ist für Kinder mit besonderen Verhaltensauffälligkeiten eine individuelle Hilfeplanung vorzusehen.

2. Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensstörungen und Lernschwächen sind in kleinen Gruppen zeitweise oder über eine längere Zeit individuell zu fördern und zu betreuen, um schulische Dauermisserfolge zu vermeiden und Defizite abzubauen, die ihnen die Integration in den Schulalltag erschweren. Diese gezielte Förderung und Betreuung muss bereits in der Schuleingangsphase beginnen und bei Bedarf in den folgenden Klassenstufen fortgesetzt werden.

3. Zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit sind in allen Schulen Schulpsychologen und Sozialarbeiter dauerhaft zu verorten, um Schülern wie Lehrern bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen beizustehen. Notwendige Erziehungs- und Jugendhilfemaßnahmen für Kinder und Jugendliche sind rechtzeitig mit den Lehrern, Eltern und zuständigen Ämtern abzustimmen, deren Durchsetzung zu kontrollieren sowie deren Erfolg einzuschätzen.

4. Zur weiteren Unterstützung der pädagogischen Arbeit sind verbindliche institutionalisierte Kooperationen mit der Jugendhilfe, den Trägern der Familienarbeit, den Elternvertretungen und der Polizei in allen Schulen durchzusetzen, um die Lehrerschaft in ihrer Erziehungsarbeit nachhaltig zu unterstützen.

5. In allen Schulen sind Streit-Schlichter-Programme umzusetzen, in denen Schülerinnen und Schüler lernen , ihre Konflikte gewaltfrei zu lösen.

6. Bei Bedarf sind soziale Trainingskurse anzubieten, die die Jugendlichen befähigen sollen, ihren Alltag eigenverantwortlich und gewaltfrei zu gestalten. Insbesondere gilt das für die männlichen Kinder und Jugendlichen, um ihnen den Ausstieg aus gewalttätigen Verhaltensmustern zu erleichtern. Bereits auffällig gewordene gewalttätige Schüler und Schülerinnen müssen sich einem Anti-Aggressivitätstraining unterziehen, um weiteren Gewalttaten vorzubeugen.

7. Mehrfach und wiederholt auffällig bzw. bereits straffällig gewordene Schüler und Schülerinnen sind frühzeitig in einem Register der Schulverwaltung zu erfassen und mit den verantwortlichen Schulen sowie den Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen die erforderlichen Erziehungsmaßnahmen abzustimmen, die vor allem dem Ziel dienen sollen, diese Jugendlichen wieder in den Schulalltag zu integrieren.

8. Für zeitweise oder dauerhaft nicht integrierbare Schüler und Schülerinnen sind wieder "Schwererziehbare - Klassen" mit einer Höchstzahl bis zu 8 Schülern einzuführen, in denen diese Kinder und Jugendlichen speziell betreut und erzogen werden.

9. In Ausfüllung des § 62 "Erziehungsmaßnahmen" und § 63 "Ordnungsmaßnahmen" des Berliner Schulgesetzes sind bei schweren Verstößen, wie zum Beispiel Gewalttätigkeiten gegen Erziehende, einheitliche und verbindliche Maßnahmen und Strafen durch die Schulverwaltung festzulegen, um sichtbar Grenzen für die betroffenen Schüler und Schülerinnen und ihre Familien zu setzen. Dazu soll auch die Durchsetzbarkeit der festgelegten Erziehungsmaßnahmen ggf. über die Familiengerichte gehören.

10. Alle Lehrerinnen und Lehrern haben regelmäßig an Supervisionen teilzunehmen, um sie besser zu befähigen, auftretende Konflikte und Erziehungsschwierigkeiten zu bewältigen bzw. professionelle Hilfen für ihr eigenes Handeln anzunehmen.

Wie sieht die Reglung aus bezogen auf die vielen fehlenden Fachlehrer?

Die seit Jahren andauernde zu geringe Einstellung von Fachlehrern hat zu einer chronischen Unterausstattung an Lehrpersonal geführt. Hier muss dringend umgesteuert und gezielt nach den Bedürfnissen der Schule entsprechendes Lehrpersonal eingestellt werden. Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall muss den Schulen mehr Freiraum für eigenständige, vorübergehende Einstellung von Lehrern gegeben werden.

Was wollen Sie gegen die immer steigende Arbeitslosigkeit in Berlin tun?

Dies ist eine sehr wichtige Frage. Daher haben wir in unserem Wahlprogramm "Berlin kann mehr" dem Thema Arbeitslosigkeit einen besonderen Stellenwert zukommen lassen. Da es aber den Rahmen sprengen würde, den gesamten Auszug aus unserem Programm für Wachstum und Beschäftigung hier zu dokumentieren, würde ich Sie gerne auf unser Wahlprogramm verweisen. http://www.cdu-lv-berlin.de/B-Wahl-2006/Berlin_kann_mehr.pdf

Was sagen Sie zum Einbürgerungstest (Denn nicht mal die meisten Deutschen
hätten ihn bestanden)?

Die Integration der hier lebenden Migranten ist eine Zukunftsaufgabe dieser Stadt. Dazu gibt es keine Alternative. Integration bedeutet Anpassung an die deutsche Gesellschaftsordnung, ohne dabei auf die eigene Religion, Kultur, Sprache und Identität zu verzichten, soweit sie nicht der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland widersprechen. Zu einer erfolgreichen Integration gehört auch die Anerkennung der deutschen Werteordnung. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit ist kein Mittel der Integration, sondern der erfolgreiche Abschluss eines Prozesses.Um dieses Ziel zu erreichen sollte vor einer Einbürgerung sichergestellt werden, dass Bewerber Grundkenntnisse über die deutsche Gesellschafts- und Werteordnung besitzen. Berlin sollte dem Beispiel anderer Länder z.B. der USA, Kanadas oder Großbritanniens folgen und eine "Einbürgerungsfibel" erstellen, die Grundinformationen über die Staats-, Gesellschafts- und Werteordnung Deutschlands enthält. Der Inhalt dieser Fibel sollte Grundlage eines verpflichtenden Einbürgerungskurses sein. Der Lernerfolg der Kurse muss über eine Prüfung sichergestellt werden. Aufgrund der hohen Bedeutung sollte der Abschluss des Einbürgerungsverfahrens feierlich in einer Zeremonie begangen und mit der Ableistung eines Verfassungseides verbunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Nicolas Zimmer