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Nicolas Zimmer
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Frage von Thomas W. •

Frage an Nicolas Zimmer von Thomas W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Zimmer,

mit den grundgesetzlichen Änderungen im Rahmen der Föderalismusreform geht Beamten-Besoldungsrecht in die Länderzuständigkeit über. Hierzu, und zum öffentlichen Dienstrecht, habe ich 3 Fragen:

1. Beabsichtigt die Berliner CDU landesspezifische Eingriffe in das Besoldungsrecht (z.B. Absenkung der Besoldungshöhe auf 90% analog zum AnwTV für Tarifbeschäftigte)?
2. Welche Ziele bestehen seitens der Berliner CDU hinsichtlich des weiteren Einsatzes der Beschäftigten im Personalüberhang? Wird weiterhin an der Beschäftigungssicherung für Tarifbeschäftigte festgehalten?
3. Welche Positionen vertritt die Berliner CDU hinsichtlich der Auswirkungen des Gesundheitsreform auf das beamtenrechtliche Beihilferecht (Stichworte: Gesundheitsfonds, Private Krankenversicherung)?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wagner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wagner,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1)
Ja, die Union beabsichtigt von den neuen Möglichkeiten, die sich Dank der erfolgreichen Förderalismusreform bieten, Gebrauch zu machen. Landesspezifische Eingriffe bei der Beamtenbesoldung sind in mancher Hinsicht wünschenswert. Die Union tritt für eine angemessene Besoldung unserer Beamten ein. Daher kann es dauerhaft nicht angehen, dass die Entwicklung der Bezüge der Beamten der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland hinterherhinkt. Hier sehen wir mittlerweile einen erheblichen Nachholbedarf in allen Laufbahngruppen. Des weiteren werden wir uns für eine gleiche Einkommensentwicklung von Tarifbeschäftigten und Beamten/-innen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin einsetzen. Vorrangiges Ziel ist aber die Beseitigung der ungleichen Bezahlung der Beamten im Ost- und im Westteil der Stadt, weil diese ungerecht und 16 Jahre nach der Wende nicht mehr zu begründen ist.

Zu 2)
Aus Sicht der CDU gibt es durchaus gute Gründe, dass auch über das Jahr 2009 hinaus eine Sicherung der Beschäftigung für die Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten bleibt. Wie dies vor dem Hintergrund der extremen Haushaltsnotlage auszugestalten ist, muss aber den dann sicher notwendigen Verhandlungen der Tarifparteien überlassen bleiben. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich auf das Konzept der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Personalmanagement hin, dass wir auch im Abschlussbericht der Enquete-Kommission "eine Zukunft für Berlin" (S. 95 ff.) dokumentiert haben. Eine wirkungsvolle und zukunftsorientierte Haushaltskonsolidierung lässt sich nicht auf einen zahlenmäßigen Stellenabbau im öffentlichen Dienst reduzieren. Unser Ansatz geht von der Effektivität und Effizienz der Aufgabenerfüllung aus. Die Berliner Verwaltung muss insgesamt wirtschaftlicher arbeiten und die Wirksamkeit staatlichen Handelns in Berlin deutlich erhöhen.

Letzteres gilt auch für den Umgang mit den Mitarbeitern im Personalüberhang. Wir brauchen für sie ein professionelles Management: Mitarbeiter, deren bisherige Aufgabe weggefallen sind, müssen unverzüglich dort eingesetzt werden, wo man sie benötigt. Der auch nach Einführung des Stellenpools festzustellende Verbleib von KW-Kräften auf ihren überflüssigen Positionen kann nicht länger hingenommen werden. Der Sachverstand der Mitarbeiter kann im Sinne einer Beratungstätigkeit auch anderen Körperschaften oder Einrichtungen des halbstaatlichen Bereichs angeboten werden.

Zu 3)
Bislang liegt nur ein Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform vor, so dass eine Diskussion über Einzelfragen schwierig ist. Wir sehen, dass die Reform eine Reihe von Fragen mit sich bringt. Diese müssen jedoch erst noch mit den Beteiligten ausdiskutiert werden, bevor wir uns dazu im Detail positionieren können. Allgemein lässt sich anfügen, dass eine Ausgestaltung der Beihilferegelungen für Beamte nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vorgenommen werden kann und wird.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolas Zimmer