Frage von Rainer A. • 21.08.2011
Frage an Nicolas Zimmer von Rainer A. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Zimmer,
bitte definieren Sie doch sehr genau, was Sie unter "Ausnahmefällen" für die Flüge in den Nachtrandzeiten (Sie nennen sie Tagesrandzeiten.) von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr
verstehen.
Mit feundlichen Grüßen
Rainer Anders
Antwort ausstehend von Nicolas Zimmer CDU