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Nese Erikli
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marcus B. •

Setzen Sie sich für einen Rechtsanspruch von Eigentümern und Mietern auf Balkon-Photovoltaikanlagen (Privilegierung) ein und wie ist hier der aktuelle Stand?

Sehr geehrte Frau Erikli,

wir befinden uns aktuell in einer Energie- und Klimakriese. Jeder kann durch nachhaltiges Leben und Sparen mithelfen diese zu meistern. Dennoch kommen wir nicht drum herum, Erneuerbare Energien großflächig und auch dezentral auszubauen.

Ein der wenigen aktiven Möglichkeiten von WEG-Eigentümern und Mietern an der Energiewende teilzuhaben, wären Balkonkraftwerke (Balkon-PV). Diese Möglichkeit ist politisch gewünscht, wird gefördert und zugelassen. Dennoch verhindern oft einzelne Eigentümer oder Vermieter aufgrund kategorischer optischer Bedenken die Installation solcher Anlagen. (Dez. 22: https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/;art372448,11428977 , Jan. 23: https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/;art372448,11400139 )

Die JuMiKo und viele Interesseverbände hat einen Rechtsanspruch in § 20 Abs. 2 WEG / 545 BGB gefordert.
- Wie stehen Sie dazu?
- Wie ist hier der Stand?
- Wann hat Umweltschutz endlich Vorrang?

Danke!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

 vielen Dank für Ihre Frage. Ich stimme Ihnen zu, dass wir Erneuerbare Energien ausbauen müssen und sogenannte Mini-Photovoltaikanlagen eine gute und vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit für Mieter*innen und Eigentümer*innen darstellen. Um die Energiewende auch über Mini-Photovoltaikanlagen voranzutreiben, müssen wir die rechtlichen Hürden absenken. Zentral hierfür sind der von Ihnen genannte § 20 Abs. 2 WEG bzw. § 554 BGB. Da es sich in beiden Fällen um ein Bundesgesetz handelt, ist hier der Bundestag zuständig. 

Mit freundlichen Grüßen

Nese Erikli

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