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Frage von Frederik J. •

Frage an Nathalie Zimmer von Frederik J. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Zimmer,

wie Sie ja bereits mitbekommen haben dürften, gibt es Überlegungen zur Einführung von Geldautomaten, welche mit dem neuen Personalausweis bedient werden können (siehe: http://wissen.dradio.de/nachrichten.59.de.html?drn:news_id=66656 ). Als Bürger fragt man sich einerseits, wie diese Ideen mit den aktuellen Meldungen über immer trickreichere "Skimming-Attacken" in Einklang zu bringen ist und andererseits, ob diese Pläne mit Datenschutzbestimmungen vereinbar sind.
Wie setzen Sie als Liberale sich für die Stärkung den Verbraucherschutz und die Stärkung unserer Bürgerrechte ein? Die Einführung des Systems würde ja auch neue Freiheiten bringen und man könnte auch für die "Freiheit der Wahl" auf Seiten der Bankkunden eintreten. Wenn nicht zu befürchten stünde, dass die Banken den Kunden hier vorgaben machen werden und insofern kaum "echte Freiheit" gegeben sein dürfte. Wie ist das Vorhaben mit dem hierzulande (noch) geltenden Steuer- und Bankgeheimnis vereinbar? Aus welchem Grund soll ich der FPD vor dem Hintergrund dieser Fragestellung meine Stimme geben? Lässt sich der Konflikt aus Fortschrittsglauben (die Entbehrlichkeit von EC-Karten und eine einheitliche "Karte für Alles" hat ja auch etwas Pratkisches) und Verbraucherschutz sowie Datenschutz überhaupt sinnvoll lösen? Liegt hier nicht ein Fall vor, in welchem die Argumente sich gegenseitig aufwiegen, sodass ein anderes Politikfeld und die Auswirkungen darauf eine Antwort bieten können? Wie setzen Sie die Prioritäten im Konflikt mit anderen politischen Handlungsfeldern und welche Entscheidung leiten Sie deshalb ab? Mit welcher Agenda werden Sie an das Thema herangehen und für welche Position soll ich daher wählen, wenn ich Ihnen meine Stimme gebe? Gibt es eine "liberale Position" in dieser Frage?

Haben Sie vorab herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit besten Grüßen
F. Just

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Just,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich teile Ihre Einschätzung, dass wir uns bei der Geldkartenfunktion des elektronischen Personalausweises in einem Spannungsverhältnis von Praktikabilität und Datenschutz befinden. Die Vorbehalte gegenüber einer staatlichen Karte für die Ausführung von Bankgeschäften im Hinblick auf den Datenschutz kann ich nachvollziehen. Gleichzeitig müssen wir aber auch feststellen, dass der elektronische Personalausweis zumindest zum heutigen Stand ein höheres Maß an Sicherheit bei Verschlüsselung und Identifizierung bietet, als Bankkarten. Aber auch hier kann es keine Garantie für 100prozentige Sicherheit geben.

Die FDP stand der Einführung des elektronischen Personalausweises von Anfang an kritisch gegenüber.
Die Mehrheit der Bürger nutzt die elektronischen Funktionen bisher nicht. Wenn private Unternehmen nun die elektronische Identifizierungsmöglichkeit nutzen möchten, ist dies ihnen natürlich freigestellt. Dies darf jedoch nicht zu einem faktischen Zwang für Bankkunden führen, Geldabhebungen (oder andere Geldgeschäfte) mittels des elektronischen Personalausweises durchführen zu müssen. Es muss meiner Ansicht nach immer die Möglichkeit einer alternativen Identifizierung (Bankkarte, EC-Karte etc.) bestehen bleiben. Insofern stimme ich Ihnen zu, dass die "echte Freiheit" hier erhalten bleiben muss.

Solange dies der Fall ist und Bankkunden sich zwischen verschiedenen Identifizierungsmöglichkeiten entscheiden können, sollten wir die Einsatzmöglichkeiten des E-Personalausweises nicht einschränken.

Ich verbleibe mit besten Grüßen,
Nathalie Zimmer/FDP Saar