Frage an Natalie Hochheim von Alexander W. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Hochheim,
ich möchte zurück kommen auf meine Anfrage v. 30.12.06 und Ihren Zwischenbescheid v. 9.1.07:
Jeden Tag komme ich als Fußgänger oder Fahrradfahrer in der Umgebung des Wandsbeker Marktplatzes an Ampeln, die für Fußgänger nur dann auf grün schalten, wenn zuvor der Taster bedient wurde. Geschieht dies nicht oder aber ein, zwei Sekunden zu spät, hat der parallel fließende Autoverkehr grün, der Fußgänger aber rot. Und warum? Um die ca. 20 Sekunden Puffer einzusparen, die die sicherere Straßenquerung für Fußgänger gewährleisten müssen und damit den wartenden Autoverkehr bremsen. Soweit die Theorie.
In der Praxis stellt es eine Zumutung dar, dass die Tasterbedienung - zeitweise - nicht das Fußgänger-grün beschleunigt, sondern die Voraussetzung darstellt, gnädigerweise nach 2 Minuten überhaupt die Straße überqueren zu dürfen. Und wie viele Fußgänger und Fahrradfahrer bleiben wohl bei rot stehen, wenn "zu spät" oder gar nicht der Taster bedient wurde und der parallele Autoverkehr bereits grün hat? Die Wenigsten! Soll diese gefährliche Ampelschaltung wirklich beibehalten bleiben? Ist es verkehrspolitisch wirklich gewollt, dass Fußgänger zu absolut nachgeordneten Straßenverkehrsteilnehmern degradiert werden?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Weil
Sehr geehrter Herr Weil,
Ihre Mail habe ich zum Anlass genommen, die Frage "Fußgängerquerungszeiten bei Schlauampeln in Wandsbek" als Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat zu richten. In einigen Tagen müßte ich eine Antwort vom Senat erhalten. Diese werde ich Ihnen dann umgehend zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Natalie Hochheim
Sehr geehrter Herr Weil,
inzwischen hat der Senat meine "kleine Anfrage" zur adaptiven Ampel-Netzsteuerung in Wandsbek beantwortet. Aus der Antwort geht hervor, dass Fußgänger und Radfahrer an verkehrsabhängig gesteuerten Ampeln grundsätzlich nicht benachteiligt würden. Da an diesen Ampeln alle Verkehrsteilnehmer entsprechend dem vorhandenen Bedarf "Grün" anmelden, sei es in der Praxis allerdings so, dass die Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer variieren könnten in verkehrsschwachen Zeiten käme es schneller zu "Grün", während sich bei hohem Verkehrsaufkommen die Wartezeit gegenüber fest zugeordneten Grünzeiten geringfügig verlängern könnte.
Die Länge der Grünphase hängt naturgemäß insbesondere von der Straßenbreite ab. Nach Auskunft der Polizei wird dabei eine "Gehgeschwindigkeit" von 1,2 Metern in der Sekunde zugrunde gelegt - ein Tempo, das in aller Regel auch von Kindern und älteren Menschen erreicht werde.
Gleichwohl hat Hamburg auf die schweren und tragischen Verkehrsunfälle der jüngsten Vergangenheit umgehend reagiert. Der Senat hat beispielsweise eine gründliche Kontrolle von Fußgänger-Übergängen angekündigt. Außerdem hat mir Stadtentwicklungssenator Axel Gedaschko zugesichert, dass Sie sich - wie jeder Hamburger - jederzeit an eine Polizeiwache wenden können, um eine unbürokratische und fundierte Überprüfung bestimmter Überwege, an denen die Grünzeit für Fußgänger als zu kurz erachtet wird, zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim