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Natalie Hochheim
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Natalie Hochheim von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Hochheim,

die Analyse in der WELT vom 19.1.06 unter der Überschrift KIRCHENSTAATSVERTRAG SCHADET DER STADT sollte von allen Abgeordneten gelesen werden. Der Verfasser ist Mitglied der Nordelbischen Kirche!

Die Mängel im Vertrag sind offensichtlich und schwerwiegend. Die enthaltenen Rechtsverstöße beweisen zusätzlich, dass Abgeordnete pflichtwidrig handeln, wenn sie dem jetzigen Vertragstext zustimmen.

Obwohl es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt, werden Forderungen des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes mißachtet. Das Fehlen einer Geltungsdauer und einer Kündigungsklausel führt im Hinblick auf die finanziellen Verpflichtungen zu einer Unvereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass ein Fünftel der Bürgerschaft die Prüfung des Vertrages durch den Rechnungshof beantragt?

BITTE VERSTECKEN SIE SICH NICHT ERNEUT HINTER HERRN REINERT. SIE BLEIBEN FÜR IHR HANDELN ODER UNTERLASSEN VERANTWORTLICH.

Das Verhalten der Nordelbischen Kirche in der Vergangenheit - ungerechte und verfassungswidrige Kirchensteuersätze - und in der Gegenwart - Verletzung der Informationsvereinbarung (Airbus-Klage, Einzelheiten in der WELT vom 31.1.06) - muss für alle Abgeordneten eine ausreichende Warnung sein.

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

herzlichen Dank für Ihre Ausführungen zum Staatskirchenvertrag, den die CDU-Bürgerschaftsfraktion in den nächsten Tagen und Wochen eingehend studieren und diskutieren wird. Bitte haben Sie Verständnis, daß ich diesem Prozeß nicht vorgreifen kann und will.
Für weitere Fragen zu diesem Themenkomplex wenden Sie sich bitte an Herrn Wolfgang Beuß, den kirchenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion.

Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim