Frage an Natalie Hochheim von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hochheim,
am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.
Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.
Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.
Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?
Bedenken Sie:
Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.
- Sie sollen das ganze Volk vertreten!
Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
- Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.
Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.
Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.
Vertreten Sie das Volk!
Mit freundlichen Grüßen
gez. - Ronald Saß -
Sehr geehrter Herr Saß,
aus der Hamburgischen Verfassung (Artikel 50, Absatz 4) ergibt sich, dass die Hamburgische Bürgerschaft einen Volksentscheid ändern bzw. aufheben darf. Dieses Recht wurde auch durch das Hamburgische Verfassungsgericht bestätigt.
Warum die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft das Wahlrecht der Bürgerinitiative ändern will, wurde in diesem Forum und in den Hamburger Medien wiederholt erklärt und begründet. Beispielhaft möchte ich nur die Amtszeit der für vier Jahre gewählten Bezirksversammlungen (die sich nach dem Gesetz der Bürgerinitiative auf über fünf Jahre erhöhen würde) und den Wegfall der Fünf-Prozent-Klausel auf Bezirksebene (durch den es den links- und rechtsextremistischen Parteien erleichtert würde, ins Bezirksparlament einzuziehen) nennen. Diese und weitere Gründe sind auch auf der Homepage der Hamburger CDU unter www.cdu-hamburg.de nachzulesen.
Meine persönlichen Gründe, das CDU-Wahlrecht mitzutragen, habe ich auf der „Abgeordnetenwatch“-Plattform unter anderem in meinen Antworten auf die Fragen der Herren Schomann und Kleefeld dargelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim