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Natalie Hochheim
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Frage von Christof von B. •

Frage an Natalie Hochheim von Christof von B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Hochheim,

mit Interesse habe ich Ihren Schriftwechsel mit Frau Schneider gelesen. Viel wurde ja bereits zu diesem Thema gesagt, doch eins kam zu kurz: die Unterscheidung zwischen der inhaltlichen Frage - Verkauf ja oder nein - einerseits, und der Frage nach einer demokratischen Entscheidung andererseits. Das es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, welche dann auch nach langer Diskussion nicht zum Konsens geführt werden können, ist in einer Demokratie selbstverständlich, gehört auch zu den Grundfesten - im Sinne von Pluralismus. Und damit es trotzdem zur Entscheidung kommt, gibt es Verfahren, denen sich alle Beteiligten unterordnen, und die sie selbst gemeinsam festgelegt haben. Und die Entscheidung wird gewöhnlich - selbst wenn sie dem eigenen Standpunkt nicht entspricht, anerkannt, sofern sie nicht die genannten Regeln verletzt. Zu diesem Zeitpunkt spielt die inhaltliche Diskussion gar keine Rolle mehr!
Und so kann ich, insbesondere vor dem Hintergrund schwindenden Vertrauens in unsere Demokratie, sinkender Wahlbeteiligung, und wachsenden Erfolgs radikaler Parteien (z.B. Thüringen) das Verhalten der CDU-Abgeordneten nur als absolut unverantwortlich und den Grundfesten unserer Gesellschaft massiven Schaden zufügend einstufen (für andere Parteien gibt es andere, ähnliche Beispiele). Demokratie bedeutet auch friedliche Konfliktregelung - und mit Entscheidungen wie dieser wird das Vertrauen der Menschen in diese Mechanismen schleichend aber substantiell untergraben, und der Weg geöffnet für Radikalisierung und un-friedliche Konfliktregelung. Soweit sollten wir es nicht kommen lassen! Respektieren sie den Souverän! Und stimmen Sie gegen die Gesetzesvorlage zur Änderung des Volksgesetzgebungsverfahrens! Oder nennen Sie sich nicht mehr "Volksvertreter". Meine Frage nun: können Sie meiner Argumentation etwas abgewinnen?

Mit freundlichen Grüßen
Christof von Bechtolsheim, Altona

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr von Bechtolsheim,

natürlich kann ich Ihrer Argumentation etwas abgewinnen, diese im konkreten Fall (LBK-Verkauf) aber nicht teilen. Zweifellos ist es für Abgeordnete leichter und angenehmer, Volksinitiativen und –begehren zu folgen (wie es die CDU ja auch beim Rosengarten, den Kitas oder den Wasserwerken getan hat). Beim Landesbetrieb Krankenhäuser konnten wir dem Volksentscheid indes nicht entsprechen. Hier trafen wir eine zwar unpopuläre, aber vor dem Hintergrund der Gesamtverantwortung gegenüber dem Hamburger Haushalt und der medizinischen Versorgung der Bürger unserer Stadt eine unserer Ansicht nach richtige Entscheidung. Ein Handeln, daß bekanntlich auch vom Hamburgischen Verfassungsgericht als rechtmäßig eingestuft wurde.
Als einen Schaden für die Demokratie kann ich das Verhalten der CDU-Fraktion nicht werten. Schließlich äußert sich Demokratie nicht nur in Abstimmungen, sondern auch und gerade in Wahlen, durch die das Volk seinem Volksvertreter ein Mandat verleiht und damit die Vertretung seiner Interessen überträgt.

Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim