Frage an Natalie Hochheim von Lars F. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. Hochheim,
Sie haben in einem Beitrag die Folgen aufgrund der geplanten Umsatzsteuererhöhung damit relativiert, dass ein Kindergrundfreibetrag eingeführt werden soll und somit eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Einkommen von rund 38.200,00 € keine Einkommensteuer mehr zu zahlen hat. Die Kaufkraft würde somit steigen.
Im Wahlprogramm steht aber auch, dass bei der Einführung eines Kindergrundfreibetrages die Auswirkungen auf das Kindergeld geprüft werden muss. Zum Kindergeld sagt das Wahlprogramm leider nichts aus. Was bedeutet das? Wenn das derzeit gültige System zum Kindergeld beibehalten werden sollte, wird entweder Kindergeld gezahlt oder der Kindergrundfreibetrag gewährt. Das jeweils günstigere wird gewährt.
Wenn ich bei einem Einkommen von rund 38.200,00 € zwar keine Einkommensteuer mehr zahle aber dafür auch das Kindergeld in Höhe von 308,00 € entfällt, ändert sich in der Summe gar nichts, weil bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 38.200,00 € und Splittingtarif heute ca. Einkommensteuer in der Höhe des Kindergeldes anfallen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Frerichs
Sehr geehrter Herr Frerichs,
bitte haben Sie dafür Verständnis, daß ich als Fachsprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion für die Themenfelder Arbeit und Stadtentwicklung nicht unbedingt auf Fragen des Steuerrechts spezialisiert bin. In der Tat ist es richtig, daß es im Regierungsprogramm von CDU/CDU heißt: „Im Zusammenhang mit der Einführung des Kindergrundfreibetrages ist unter Berücksichtigung des Kinderbonus eine Auswirkung auf das Kindergeld zu prüfen“. Daß Sie daraus auf einen Wegfall des Kindergeldes schließen, kann ich so nicht nachvollziehen. Ich bin sicher, daß im Zuge der großen Steuerreform, die die Union anstrebt, dieses Thema genau geprüft wird. Ebenso sicher bin ich, daß unter dem Strich Familien ganz bestimmt profitieren werden. Denn Ziel der Union ist eindeutig, Familien und Kinder wieder Vorrang einzuräumen – und dies nicht nur durch eine Erhöhung der Grundfreibeträge auf 8.000 Euro je Kind und Erwachsener, sondern auch durch Beitragsermäßigungen bei der Rentenversicherung oder durch eine beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der Krankenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim