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Natalie Hochheim
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Frage von Stephan W. •

Frage an Natalie Hochheim von Stephan W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Hochheim!

Stimmt es wirklich, daß die CDU im Auftrag des Herrn von Beust und unter Bearbeitung von Herrn Echternach den Volkswunsch der Menschen in Hamburg mehr Abgeordnete in die Bürgerschaft direkt zu wählen, wieder kippen will?

Wissen Sie was darüber, oder entscheiden die Hähne im Misthaufen geheim ohne das "gemeine Hühnervieh" zu fragen?

Dann müßten Sie doch auch mit mir aufschreien, da Sie ja doch auch die Wahlrechtsänderung begrüßten.

Ich fände diese Absicht ganz schrecklich. Dann würde die CDU noch mehr Menschen zu Nichtwählern machen oder noch mehr Menschen aber auch total mißachten oder noch mehr für den Zulauf zu rechten Parteien aus Protest treiben.

Wer soll dann noch Frau Merkel bei der nächsten Bundestagswahl trauen, wenn sie so eine Wählerinnen und -ermißachtung in Hamburg zuläßt..

Was denkt sich unser aller Lieblingsole nur dabei so oft Volkeswunsch zu ignorieren?????

Ich wähle jedenfalls bei der Bundestagswahl Guisi oder wie der Mann geschrieben wird und La Fontain oder wie der Mann geschrieben wird. Deren Namen kann ich zwar evtl. nicht richtig schreiben wie Ole von Beust, Merkel oder Westerndelle aber ich habe zu denen viel mehr Vertrauen.

Was soll Westerndelle überhaupt für ein Ministeramt bekleiden? Gibt es einen Spaßminister?

Gruß, Stephan Watrin!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Watrin,

mir ist nicht bekannt, daß die Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion bzw. der Senat beabsichtigen würden, das neue Wahlrecht „zu kippen“. Nach meinem Kenntnisstand ist es jedoch möglich, daß das neue Hamburger Bürgerschaftswahlgesetz, das per Volksentscheid im Sommer letzten Jahres herbeigeführt wurde, noch kleinere Modifizierungen erfahren soll. Diese würden den Bericht der unabhängigen Wahlkreiskommission sowie mögliche Änderungen der Bezirksgrenzen, die sich aus der Verwaltungsreform ergeben könnten, berücksichtigen. Gelöst werden muß zudem die Frage nach der Amtszeit der Bezirksversammlungen. Trotz etwaiger Änderungen, da bin ich ganz sicher, werden die Wählerinnen und Wähler auf die personelle Zusammensetzung unseres Landesparlaments direkten Einfluß nehmen können – wie es ja auch die Zielsetzung des neuen Wahlrechts war und ist. Dieses personalisierte Wahlrecht findet nach wie vor meine Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim