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Natalie Hochheim
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Frage von M. M. •

Frage an Natalie Hochheim von M. M. bezüglich Innere Sicherheit

Ich habe mein Kind über die sogenannte "Härtefallregelung" im Kindergarten.
Da ich mir den Kindergarten eigentlich nicht leisten kann überziehe ich mein Konto schon regelmäßig um den Mindestelternanteil. Mein Kind hat aus gesundheitlichen Gründen einen Betreuungsplatz der über 5 Stunden hinausgeht. Bisher ist im Beitrag das Mittagessen schon einkalkuliert.

Ist es richtig das der bisherige Beitrag nur um 13 Euro erhöht wird und das bisherige Mittagessen NICHT rausgerechnet wird?

Ist es weiterhin richtig das die Härtefallregelung NUR bei SOZIALEN Härtefällen, NICHT aber bei FINANZIELLEN Härtefällen eintritt? Und was ist mein Kind für ein Härtefall?

Was passiert wenn ich das nicht bezahlen kann? Muss mein Kind dann den ganzen Tag hungern? Bekommt es wenn ich bezahle einmal Essen für die 13 Euro UND einmal Essen für den einkalkulierten Essensbetrag?

M.Müller

PS. Können Sie mir diese Aussage erklären? Die Härtefall-Regelung wird nur bei sozialen Härtefällen angewendet, also nur, wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht Willens sind, ihre Kinder zu versorgen. Bei "nur" finanzieller Not tritt die Regelung nicht ein

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte(r) Frau (Herr) Müller,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 30.04.2005. Wie ich feststellen konnte, hat Ihnen Marcus Weinberg Ihre Frage bereits beantwortet. Herr Weinberg ist Fachsprecher für Jugend, Kinder und Familie der CDU-Bürgerschaftsfraktion und daher der richtige Ansprechpartner in Ihrer Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Hochheim