Frage an Natalie Hochheim von Raphael L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hochheim,
bitte teilen Sie mir mit, welche Berufe üben Sie zusätzlich zu Ihrem Bürgerschaftsmandat und der bis jetzt nachgegangenen Tätigkeit als Geschäftsführerin der Kreisfraktion Wandsbek aus?
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Lahusen
P.S. Ich finde es sehr gut, dass Sie sich jetzt einen Anwalt genommen haben, um gegen die Rechtsbeugung Ihrer Kollegen in der CDU vorzugehen. Schließlich gibt es nach §9 (1) Mutterschutzgesetz ein Kündigungsverbot für Frauen während der Schwangerchaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung.
Sehr geehrter Herr Lahusen,
herzlichen Dank für Ihre Mail. Außer meiner Tätigkeit als Geschäftsführerin der CDU-Bezirksfraktion Wandsbek (seit dem 1. Oktober 2004; die vertraglich festgelegte Arbeitszeit beträgt 25 Stunden, die Honorierung entspricht auch der einer „Halbtagskraft“) übe ich keinen weiteren Beruf aus. Wie Sie wissen, ist die Hamburgische Bürgerschaft ein sogenanntes Feierabendparlament. Die Abgeordneten aller Parteien erhalten für ihre parlamentarische Tätigkeit ein Entgelt in Höhe von 2.280,-- Euro monatlich. Darüber hinaus habe ich keine weiteren Einkünfte aus selbständiger oder auch nicht-selbständiger Arbeit.
Für Ihren Zuspruch in Ihrem Schlußsatz möchte ich Ihnen danken.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim