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Frage von Horst E. •

Frage an Natalie Hochheim von Horst E. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Dr. Hochheim,
der Winter ist dieses Jahr wieder überraschend früh angefangen und die Straßen sowie die Fuß- und Radwege sind momentan leicht verschneit mit steigender Tendenz.
Nach § 33 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) ist auf Fahrbahnen die Hamburger Stadtreinigung und auf Gehwegen sind Anwohner bzw. Grundeigentüber für die Schnee- und Eisbeseitigung eigenverantwortlich zuständig.
Im Winter 2009 / 10 hatten wir ein Chaos auf den Straßen und Gehwegen, weil die Schnee- und Eisbeseitigung nicht funktionierte und sich gefährliche Eiswülste bildeteten. Ich hatte den Eindruck, dass sich keiner verantwortlich fühlte. Ich selbst hatte mir durch 2 Stürze Prellungen zugezogen und kenne aus meiner Nachbarschaft mehrere Bürger, die sich durch Stürze schwerste Verletzungen zugezogen hatten (Bein-, Arm- und sogar Hüftgelenksbrüche), weil die Räumdienste nicht eingehalten wurden.
Hinzu kommt dass die Bezirksämter ihrer Kontroll- und Überwachungspflicht nicht nachgekommen sind, so dass auch die Anlieger nichts taten, um die Situation zu entschärfen.
Nach § 72 Abs. 1 Nr. 6 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) handelt ordnungswidrig, wer den Pflichten nach § 33 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) nicht nachkommt.
Frage:
Welche Möglichkeiten haben Sie, um Einfluss darauf zu nehmen, dass die Bezirksämter ihren Verpflichtungen nachkommen (Prüfung, Bußgelder wg. Ordnungswidrigkeiten etc.) damit ein Choas wie im letzten Jahr nicht entsteht und sowohl die Stadtreinigung als auch die Anlieger ihren Pflichten nachkommen?

Mit freundlichen Grüßen
Horst Escher

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