Frage an Nadja Weippert von Hartmut R. bezüglich Bundestag
Was gedenken Sie zu tun, um die Zahl der Bundestags-Abgeordneten dauerhaft zu verringern?
Sehr geehrter R.,
wir GRÜNE setzen uns schon seit vielen Jahren für eine faire und verfassungsgemäße Wahlrechtsform zur Verkleinerung des Bundestages ein. Bekanntermaßen wurde die Sollgröße des Parlaments von 598 Sitzen nach der letzten Bundestagswahl 2017 mit 709 Sitzen weit überschritten, was auch unter anderem der „Bund der Steuerzahler“ wiederholt scharf kritisierte. Nach der anstehenden Bundestagswahl droht sogar ein noch größeres Parlament mit bis zu 1000 Abgeordneten.
Bereits im November 2019 hatte unsere GRÜNE Fraktion im Deutschen Bundestag gemeinsam mit den Fraktionen von FDP und der Linken einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundeswahlgesetzes (BwahlG) vorgelegt (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/146/1914672.pdf ). Dieser behält das System des personalisierten Verhältniswahlrechts bei. Zur Vermeidung von Überhangmandaten wird aber darin vorgeschlagen, das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten zugunsten der Listenmandate zu verändern. Die Zahl der Wahlkreise soll von 299 auf 250 verringert und die Gesamtsitzzahl moderat auf 630 Sitze erhöht werden. Des Weiteren soll das Sitzkontingentverfahren abgeschafft werden. Denn auch dieses Verfahren führt zu unnötigem Ausgleichsbedarf für andere Parteien, um den Zweitstimmenproporz bei der Sitzverteilung wiederherzustellen.
Unser Antrag wurde von CDU/CSU und SPD abgelehnt und stattdessen eine in Teilen verfassungswidrige Gesetzesreform auf den Weg gebracht, die das Ziel, ein weiteres Heranwachsen des Parlaments zu verhindern, deutlich verfehlt. Zudem werden bei der verabschiedeten Reform bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen, was eine Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses und damit der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag zur Folge hat. Dies ist ein massiver Verstoß gegen die Wahlrechts- und die Chancengleichheit. Aus diesem Grund haben wir GRÜNE gemeinsam mit FDP und der Linken im Eilverfahren Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Auch wenn der Eilantrag keinen Erfolg hatte, wird die abstrakte Normenkontrollklage dennoch im Hauptsacheverfahren weiter geprüft. Wörtlich heißt es im Beschluss vom 20.07.2021: „Die Entscheidung, ob die zur Prüfung gestellten Neuregelungen des Bundeswahlgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.“
Klar ist: Wir GRÜNE bleiben an dem Thema dran und setzen uns auch weiterhin für eine faire verfassungsgemäße Wahlrechtsreform ein, bei der jede Stimme gleich viel wert ist, die Abgeordnetenzahl dauerhaft verringert wird sowie die Arbeitsfähigkeit des Parlaments garantiert und gestärkt wird.
Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema oder anderen Themen haben, erreichen Sie mich auch persönlich unter meiner E-Mail-Adresse „info@nadja-weippert.de“.
Mit freundlichen Grüßen
N. W.