Microsoft wirbt im Online Shop mit der DSGVO-Konformität ihres Online-Diensts obwohl die DSK am 24.11.2022 eine gegenlautende Aussage getroffen hat. Ist das rechtens?
Sehr geehrte Frau Weippert,
Ich wende mich an Sie, da Sie Mitglied der Datenschutzkommission sind. Auf der Suche nach einer Videokonferenzlösung für mein neugegründetes Unternehmen viel mir auf, das Microsoft seinen Online-Dienst als DSGVO-Konform bewirbt:"DSGVO-konforme und nachweislich sichere Datenspeicherung in deutschen Rechenzentren" heißt es da. (REF: https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/business/compare-all-microsoft-365-business-products?market=de). Die anderslautende Einstufung der DSK vom 24.11.2022 gibt Microsoft sogar in einer Pressemitteilung vom 25.11 zu, teilt aber mit, das die DSK falsch liegt und definiert sich einfach als Datenschutzkonfrom (REF: https://news.microsoft.com/de-de/microsoft-erfuellt-und-uebertrifft-europaeische-datenschutzgesetze). Meiner Ansicht nach, wird hier der Verbraucher arglistig und vorsätzlich in die Irre geführt. Geht die Politik gegen dieses Verhalten vor? Wohin kann ich mich sonst wenden? Vielen Dank und Viele Grüße.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Zum Thema Microsoft und Datenschutz verweise ich Sie gerne auf den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, der sich auch dieser Thematik widmet. ( https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/tatigkeitsberichte/2022/28-tatigkeitsbericht-2022-223047.html )
Gerne hake ich bei einer der nächsten Sitzungen der niedersächsischen Datenschutzkommission nochmal zu ihrer Frage nach und informiere Sie über Ergebnisse.
Bei weitergehenden Fragen schlage ich vor, dass Sie Kontakt zur niedersächsischen Landeszentrale für Datenschutz aufnehmen. Entsprechende Kontaktinformationen finden Sie unter https://lfd.niedersachsen.de/startseite/ .
Viele Grüße,
Nadja Weippert