Frage an Nadja Weippert von Uwe B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Weippert,
was wollen Sie in der kommenden Legislaturperiode unternehmen, um die Netzneutralität des Internet auch in Zukunft sicherzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
U. B.
Sehr geehrter Herr B.,
schnelles und frei verfügbares Internet ist meiner Meinung nach heutzutage einer der wichtigsten Teile der Daseinsvorsorge und Grundvoraussetzung für Teilhabe nicht nur in der digitalen Gesellschaft.
Leider besteht offensichtlich noch großer, insbesondere politischer Handlungsbedarf, um nicht nur die Netzneutralität, sondern auch die gesamte Digitalisierung in Deutschland weiter voranzubringen. Laut dem Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft DESI („Digital Economy and Society Index“) Ausgabe 2017 belegt Deutschland in Europa gerade mal Platz elf von den 28 Mitgliedstaaten. Der Index gibt Auskunft über die digitale Leistungsfähigkeit in unterschiedlichsten Bereichen wie u. a. der Internetanbindung, der Digitalisierung von öffentlichen Diensten und Unternehmen sowie digitalen Kompetenzen.
In Bezug auf die Netzneutralität hat die EU-Kommission bereits im Oktober 2015 eine Verordnung beschlossen. Diese Verordnung enthält neben den Regelungen zur Netzneutralität und Roaming auch neue Vorgaben zur vertraglichen Transparenz bei Internetanschlüssen und zu Sanktionen bei Verstößen der Anbieter gegen vertragliche Zusicherungen über die Qualität des Internetzugangsdienstes. Dies betrifft insbesondere Abweichungen der tatsächlichen von der eigentlich vereinbarten Bandbreite.
Das zuständige Gremium der europäischen Regulierungsstellen für den Telekommunikationssektor BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) hat auf Basis der o. g. EU-Verordnung Leitlinien erstellt, die allen 28 nationalen erstrangig zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden als rechtliche Grundlage dienen. In Deutschland ist als nationale Aufsichtsbehörde die Bundesnetzagentur für die Kontrolle und Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen zuständig.
Leider setzt die bisherige Bundesregierung die EU-Verordnung in zentralen Punkten so lückenhaft um, dass das eigentliche Ziel, einen fairen Wettbewerb zu garantieren und Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv zu schützen, noch nicht einmal ansatzweise erreicht ist. Dies ist vor dem Hintergrund jahrelanger, intensiv geführter Diskussionen und seit langem vorliegender Vorschläge zur Regulierung und Sanktionierung unverständlich.
Um das in der Verordnung erklärte Ziel der Netzneutralität als konstituierendes Element des offenen und innovationsfreundlichen Internets zu sichern und eine ausreichende Verfügbarkeit des „best-effort-Internet“ auch in Zukunft sicherzustellen, bedarf es der Kombination verschiedener regulatorischer Ansätze, die aktuell aber leider keine Berücksichtigung darin finden.
Zum einen sollten Mindeststandards für die Qualität von Internetzugängen festgelegt werden, die verbindlich eingehalten werden müssen, sowohl im Hinblick auf die Netzneutralität als auch auf vertragliche Bandbreitenzusagen. Zum anderen muss es zwingend Instrumente geben, mit denen Leistungszusagen der Anbieter objektiv überprüft werden können („zertifizierter Überwachungsmechanismus“). Außerdem müssen für erhebliche Leistungsverstöße wirksame und abschreckende Sanktionen im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgehalten werden.
Nur auf diese Weise kann ein „Zwei-Klassen-Internet“ bekämpft und echte Netzneutralität gewährleistet werden.
Unter anderem für die Umsetzung dieser regulatorischen Ansätze möchte ich mich im Bundestag aktiv einsetzen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem komplexen Thema oder aber anderen Themen haben, erreichen Sie mich auch persönlich unter meiner Emailadresse „kontakt@nadja-weippert.de“.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Weippert