Frage an Monika Schaal von Iris B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Dr. Schaal, vielen Dank für Ihre Anwort zum Thema des geplanten Kohlekraftwerkes in Hamburg Moorburg. Sie schrieben, dass Sie "ein Aktenvorlageersuchen in die Bürgerschaft eingebracht" haben weil Sie wissen wollen "aufgrund welcher Erkenntnisse die Behörde überhaupt solch eine "Umwelt-Vereinbarung" eingehen konnte. Die Akten müssen jetzt vorgelegt werden."
Können Sie mir bitte kurz erläutern, was ein "Aktenvorlageersuchen" ist, wann dieses zum Thema Moorburg stattfindet und wie weit ein "normalsterblicher" Bürger über das Ergebnis Ihres Ersuchens informiert wird/sich informieren kann?
Vielen herzlichen Dank!
Freundliche Grüße
Iris Binnewies
Sehr geehrte Frau Binnewies,
vielen Dank für die Nachfrage.
In Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung steht: "Der Senat hat der Bürgerschaft und den von ihr eingesetzten Ausschüssen auf Verlangen Auskünfte zu erteilen sowie auf Verlangen eines Fünftels der jeweils vorgesehenen Mitglieder Akten vorzulegen, soweit dem Bekanntwerden des Inhalts nicht gesetzliche Vorschriften oder das Staatswohl entgegenstehen."
Das Recht auf Aktenvorlage ist ein Recht der Minderheit, denn es reichen 20% der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft (121 Mitglieder), um die Forderung nach Aktenvorlage durchzusetzen. Darum ist die Aktenvorlage ein Recht der Opposition.
Welche gesetzlichen Vorschriften könnten dem Recht entgegenstehen?
Diese Frage ist in dem Gesetz über die Datenschutzordnung der Hamburgischen Bürgerschaft geregelt. Wollen wir Abgeordnete Informationen über Beziehungen des Senats zu privaten Unternehmen erhalten, sind dabei auch die Rechte von diesen Unternehmen berührt. An alles, was Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Unternehmen betrifft, läßt man uns nicht ran, weil das Gesetz dagegen steht.
SPD und GAL hatten im Umweltauschuss den Senat um die Vorlage seiner Vereinbarung mit Vattenfall über die "Umweltauflagen" für das Kraftwerk Moorburg gebeten. Die Staatsrätin meinte dazu, dass sie erst Vattenfall um Einverständnis bitten müsse. Zu Protokoll wurde dann auch nur das Inhaltsverzeichnis der Vereinbarung, nicht der Text selbst gegeben. Das war uns in der SPD Fraktion zu wenig. Daher haben wir Vorlage der Akten verlangt.
Wir haben nach allen Unterlagen gefragt, die beim Abschluss der Vereinbahrung zur Entscheidungsfindung in der Verwaltung vorgelegen haben (Drs. 18/7561).
Mit freundlichen Grüssen
Monika Schaal