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Frage von Karin P. •

Frage an Monika Schaal von Karin P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Da die SPD in unserem Wahlkreis zuständig ist, meine Frage an die SPD:
Anfrage: Nicht angeleinte Hunde und Radfahrer im Alstervorland! Wie schon im Abendblatt beschrieben, besteht dies Problem nach wie vor. In HH sind seit dem Hundegesetz fast alle Parks und Grünlagen für unangeleinte Hunde freigegeben. Es werden jedoch zu 90% Hunde im Alstervorland weiterhin ohne Leine geführt, obgleich es eine große Freilauffläche gegenüber dem Cliff gibt! Hunde laufen auf die Wiesen, auf denen Mütter mit Kleinkindern spielen, sie verjagen Wasservögel, beißen diese tod. Die Hundebesitzer reagieren alle verständnislos.
BOD-Mitarbeiter müssen sich, nach Angabe des Bezirksamtes Eimsbüttel und Wochenblatt 28.8.07 " refinanzieren "Zitat:".Von 6700 Verstößen entfielen nur 20 auf Vergehen nach der Hundeverordnung. Mit Abstand am häufigsten wurden Knöllchen gegen Falschparker verteilt! Zitat Ende. Sicher ist es bequemer und weniger zeitaufwändig Knöllchen zu verteilen , ohne Angst, von Hunden gebissen zu werden. (auch schneller refinanziert) Die Hundebesitzere würden meistens nur mündlich verwarnt.. (nach eigenen Angabe) Ist die Sicherheit von Bürgern und Tieren weniger wert als ein falsch geparktes Auto? Die Prioritäten werden hier m.E. falsch gesetzt! Im übrigen sind die veralteten und schlecht platzierten Schilder schlecht sichtbar und erneuerungsbedürftig!
Sie müssten auf dem gesamten Weg gut lesbare aufgestellt werden.Es wäre gut, wenn einige BOD-Mitarbeiter mehr eingestellt würden, die sich auch durch Bußgelder gegen gewissenlose Hundehalter und Radfahrer refinanzieren. Man muss öffentlich bekannt geben, z.B. Abendblatt, wo Hundefreilaufzonen sind und auf das Verbot im Alstervorland hinweisen! Es muss wohl erst ein Kind todgebissen werden und sehr viele Wasservögel.(nicht nur 1 Schwan und ein paar Gänse) todgebisen werden,bis man etwas ändert!! Ich habe mich schon oft bei Bezirksämtern etc. darüber beschwert! Es passiert nichts!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Pienau,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich jetzt erst richtig beantworten kann, weil ich vorher noch mit meinen KollegInnen aus der Kommunalpolitik sprechen wollte.

Für den Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) ist seit der Verwaltungsreform 2006 das „Fachamt Management des öffentlichen Raumes“ im Bezirksamt Eimsbüttel zuständig. Der BOD ist unter folgenden Möglichkeiten zu erreichen: Telefon: 4 28 01 – 19 93, Fax: 4 28 01 – 19 97; E-mail: bod@eimsbuettel.hamburg.de

Die Mitarbeiter des BOD sind jetzt seit über einem Jahr im Einsatz. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs und Kontrollen zur Einhaltung des Hundegesetzes. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit legt der BOD auf den Bereich „Grün- und Erholungsanlagen sowie Hundefreilaufflächen“. Bei den rd. 4.000 Einsätzen des BOD (Stand: September 2007) wurden 1.762 in diesem Bereich vorgenommen. Eimsbüttel war damit hierbei im hamburgweiten Vergleich Spitzenreiter.

Zum Jahresende 2006 hatte der BOD im Bezirk Eimsbüttel gerade die Sollstärke erreicht. Im Laufe des Jahres 2007 hatten sich dann zwei Mitarbeiter anderweitig beworben, so dass diese Stellen nachzubesetzen waren. Leider hören wir aus den Bezirken immer wieder, dass die Ordnungsdienste zu wenig Personal haben.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat am 28.06.2007 auf Grundlage von Empfehlungen aus den Regionalausschüssen Kerngebiet, Lokstedt und Stellingen beschlossen, in welchen Parkanlagen im Bezirk der Leinenzwang für erfolgreich gehorsamsgeprüfte Hunde (gemäß § 9 des Hundegesetzes) aufgehoben ist. Die Parkanlagen sollten schrittweise entsprechend beschildert werden.
Eine Tabelle mit den oben genannten Parkanlagen finden Sie im Internet unter: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/bezirke/eimsbuettel/aktuelles/hundefreilauf/Parkanlagen-nach-Paragraph-9-Hundegesetz,property=source.pdf

Die Beschilderung muss lt. Senatsanweisung aus dem Grünetat bezahlt werden, der sehr knapp bemessen ist.

Für alle im Sinne des Hundegesetzes nicht gefährlichen Hunde stehen die Hundeauslaufzonen gemäß § 8 des Hundegesetzes zur Verfügung. Im Alstervorland ist eine 18.000 m² große Hundeauslauffläche ausgewiesen. Auf den übrigen Wegen besteht Anleinpflicht.
Eine tabellarische Übersicht aller Hundeauslaufzonen in Eimsbüttel steht im Internet unter: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/bezirke/eimsbuettel/aktuelles/hundefreilauf/Hundeauslaufzonen-nach-Paragraph-8-Hundegesetz,property=source.pdf

Ende 2006 ist vom Bezirksamt Eimsbüttel zudem das Parkpflegekonzept Außenalster vorgestellt worden (über das Bezirksamt zu beziehen). Hierin heißt es:
„So facettenreich wie die Freizeitangebote an der Außenalster sind auch die Besucher selbst und ihre Ansprüche. Daraus entstehen immer wieder Konflikte zwischen verschiedenen Besuchergruppen oder auch zwischen Nutzern und Verwaltung. Vielen Mitbürgern ist nicht bekannt, dass gerade zur Vermeidung von Konflikten seitens der Politik Instrumente geschaffen wurden, die rechtsgültig und verbindlich sind. […]
Für Hunde besteht außerhalb besonders abgegrenzter und gekennzeichneter Hundeauslaufflächen Leinenzwang. Reiten und Radfahren sind ausschließlich auf besonders gekennzeichneten Wegen erlaubt, Zelten und Baden nur an dafür explizit ausgewiesenen Stellen zugelassen.
Deutlich schwieriger gestaltet sich die Durchsetzung der bestehenden Ge- und Verbote in der Praxis. Hier bedarf es einer eindeutigen politischen Willenbekundung inklusive der Bereitstellung des erforderlichen Personals.“

Bei weiteren Fragen zu den Flächen steht Ihnen auch das Fachamt gerne zur Verfügung:
Fachamt Management des öffentlichen Raumes
Grindelberg 66, Tel. 040-42801-3511
Email: gartenundtiefbauabteilung@eimsbuettel.hamburg.de