Frage an Monika Schaal von Brigitta K. bezüglich Staat und Verwaltung
Guten Tag Frau Schaal,
Vielen Dank für Ihre schnelle und umfassende Antwort auf meine Fragen. Wenn Sie eine Stellungnahme des Senates auf Ihre kleine Anfrage zu der Umstrukturing der Umweltbehörde erhalten, interessiert mich der Inhalt
mit freundlich fließenden Grüßen
Brigitta Klotz
Sehr geehrte Frau Klotz,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Antwort zu meiner Kleinen Anfrage wg. der Umorganisation der BSU habe ich jetzt erhalten.
Wie vermutet: sie sind sehr knapp ausgefallen. Auf die ersten sieben Fragen ist der Senat nicht im einzelnen eingegangen, sondern hat lediglich mitgeteilt, was bereits durch Presseveröffentlichungen bekannt ist. Auf letzte Frage in meiner Anfrage, welche Bedeutung Umweltschutz in der Politik des Senats unter Führung von Ole von Beust habe, antwortet der Senat, die Umorganisation stärke den Umweltschutz.
Sehr geehrte Frau Klotz, die Fakten sprechen hier eine andere Sprache:
Dem Umweltbereich werden Mittel in einem Umfang entzogen, der die sonstigen Sparraten in der Hamburger Verwaltung weit übersteigt. Bereits für das Jahr 2005 wurde eine Mittelabsenkung gegenüber 2004 um 20,6 % vorgenommen. Und zwar im Bereich Personal, Sach- und Fachausgaben sowie Investitionen. Für den Monat August 2005 waren die Absenkungen im Vergleich zu 2004 schon auf 22,2 % bei Personal und Sach- und Fachausgaben angewachsen. Investitionen wurden nur um 11,2 % abgesenkt.
Im Zuge der jetzt geplanten Umorganisation muss eine zusätzliche Sparrate um weitere 25% erbracht werden. Ist das "Stärkung eines Politikbereichs"? Ich würde das als "aushungern" bezeichnen.
Auch wenn der Senat darauf hinweist, dass die Deputation noch beteiligt werden muss, glaube ich nicht, dass die Entscheidung wesentlich verändert wird, weil die Deputation politisch nach dem Proporz der Bürgerschaft (CDU mit absoluter Mehrheit) zusammengesetzt ist. Ebenso ist der Satz, dass konkrete Entscheidungen zu Stellenstreichungen und -verlagerungen und Auswirkungen auf sonstige Ressourcen nicht getroffen sind, keine Beruhigung. Denn wenn nochmals 25% des Etats eingespart werden sollen, wird Personal abgebaut. Mit anderen Worten: Es gehen auch viel Kompetenz und Sachverstand im Bereich Umwelt verloren. Man muss wohl die "Leitlinien für die organisatorische Fortentwicklung" wörtlich nehmen: "weg damit"!
Mit freundlichen Grüssen Monika Schaal
P.S. : meine Fragen und die Antwort des Senats füge ich bei.
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Monika Schaal (SPD) vom 28.12.2005
Betr.: Was bleibt von der Umweltbehörde noch übrig?
Mit der im Dezember 1978 von Sozialdemokraten in Leben gerufenen Umweltbehörde hat Hamburg ein anerkannt hohes Niveau im Umweltschutz erreicht. Nach mehrfachen Umorganisationen - zuletzt durch Übertragung von Teilen der Energieaufgaben auf die Wirtschaftsbehörde - und die anstehende Entflechtung von ministeriellen und Durchführungsaufgaben ist die alte Umweltbehörde kaum noch erkennbar. Jetzt plant die Spitze der BSU offenbar weitere Umstrukturierungen im Umweltbereich.
Nach Presseberichten hat die Behördenleitung "Leitlinien zur organisatorischen Fortentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt" in der Behörde verteilt, die bis zum 1. Mai 2006 umgesetzt werden sollen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat und die zuständige Behörde:
1) Ist es richtig, dass den Mitarbeitern der BSU derartige Leitlinien vorgelegt wurden?
a. Wenn ja, worum geht es in den Leitlinien im Einzelnen?
b. Wer hat sie verfasst?
c. Sind die Leitlinien der Deputation vorgelegt worden?
i. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
d. Wann werden die Leitlinien der Bürgerschaft vorgelegt?
e. Wann sollen sie umgesetzt werden?
2) Ist es richtig, dass Staatsrätin Dr. Gundelach künftig nicht nur für die Ämter Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Immissionsschutz und Betriebe zuständig ist, sondern auch den Bereich Landesplanung übernehmen soll?
a. Wenn ja. welche Begründung gibt es dafür?
b. Wie sollen Konflikte um Flächennutzung künftig aufgezeigt und lösbar gemacht werden?
c. Wenn nein, welche andere Umstrukturierung ist vorgesehen?
d. Soll die Staatsrätin, die für den Bereich Umwelt zuständig ist, nach Zusammenstreichung des Umweltbereiches durch die Übertragung der Zuständigkeit für das Amt für Landesplanung "entschädigt" werden?
e. Welche Aufgaben wird das Amt für Landesplanung künftig insgesamt erfüllen?
f. Welche Abteilungen werden zu dem Amt künftig gehören?
3) Ist es richtig, dass die Zuständigkeit für die Umweltverträglichkeitsprüfungen vom Amt für Naturschutz und Landschaftspflege auf das Rechtsamt der BSU übergehen soll?
a. Wenn ja, welche Begründung gibt es dafür?
b. Wenn nein, welche andere organisatorische Zuordnung der Umweltverträglichkeitsprüfungen ist vorgesehen?
4) Ist es richtig, dass das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege mit dem Amt für Immissionsschutz und Betrieb zu einem Amt für Natur- und Ressourcenschutz zusammengelegt werden?
a. Wenn ja, welche Begründung gibt es dafür?
b. Welche Aufgaben soll die neu geschaffene Einheit künftig haben?
c. Welche Aufgaben werden aus den beiden ursprünglichen Ämtern herausgelöst?
d. Wo werden diese Aufgaben werden künftig angesiedelt?
5) Werden im Zuge der Fortentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stellen gestrichen?
a. Wenn ja, wie viele und zu wann?
b. Wie wird mit dem vorhandenen Personal verfahren?
6) Werden im Zuge der Fortentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stellen verlagert?
a. Wenn ja, wie viele, wohin und wann jeweils?
b. Wird das Personal auf den Stellen mit verlagert und für neue Aufgaben eingeteilt?
7) Werden im Zuge der Fortentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Haushaltsmittel eingespart?
a. Wenn ja, in welchem Umfang ist das der Fall?
b. Welche Titel werden um welche Beträge abgesenkt bzw. aufgehoben?
c. Welche Umschichtungen von Haushaltsmitteln werden jeweils in welche Höhe vorgenommen?
8) Welche Bedeutung hat Umweltschutz in der Politik des Senats unter Führung von Ole von Beust?
3. Januar 2006
Antwort des Senats
auf die Schriftliche Kleine Anfrage
der Abg. Dr. Monika Schaal
- Drucksache 18/3440 -
Zu 1. bis 7.:
Die Leitung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 15. Dezember 2005 in Ausübung der Ressortverantwortung Leitlinien für eine organisatorische Fortentwicklung der Behörde verabschiedet, die insbesondere auf eine Bündelung der Kräfte in der Umweltgestaltung und Umweltförderpolitik und auf die Integration von Stadt- und Landschaftsplanung abzielen. Diese Leitlinien werden in einer am 15. Dezember 2005 geschaffenen behördeninternen Projektorganisation unter Beteiligung der Beschäftigten, der Führungskräfte und des Personalrats fachlich konkretisiert und sollen nach Beteiligung der Deputation von der Behördenleitung mit dem Zeitziel 01. Mai 2006 umgesetzt werden.
Die angestrebte Umorganisation hat zum Ziel, das Handeln der BSU auf den Gebieten Stadtplanung, Landschaftsplanung und Umweltpolitik stärker zu verzahnen und die künftigen Projekte und fachlichen Planungen unter Berücksichtigung integrierter Ansätze und unter Ausrichtung auf die Entscheidungen zur Verwaltungsreform (Entflechtung) effektiver und effizienter zu bearbeiten. Das Amt für Natur- und Ressourcenschutz (NR) und das Amt für Landesplanung und Landschaftsplanung (LP) fallen in die Zuständigkeit der Staatsrätin der Behörde.
Konkrete Entscheidungen zu Stellenstreichungen / Stellenverlagerungen und Auswirkungen auf sonstige Ressourcen sind nicht getroffen.
Zu 8.:
Die angestrebte Umorganisation stärkt die Umweltpolitik des Senats.