Frage an Monika Schaal von Robert W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Dr. Schaal,
mit Entsetzen lese ich in einer Pressemitteilung der Hamburger Umweltverbände BUND und NABU sowie des Allgemeine Deutsche Fahrradclub ADFC, das die seit 2010 verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid die Stadt Hamburg erst ab dem Jahr 2020 einhalten will. Meine Frage dazu ist, wie hoch sind die Strafgelder und ab wann muss Hamburg die Strafgelder an die EU zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Seit 2002 werden in Hamburg Überschreitungen von Toleranzmargen für Stickoxid festgestellt. Maßnahmen aus dem 2004 vorgelegten Luftreinhalteplan mit zahlreichen Maßnahmen konnten nicht verhindern, dass auch die seit dem 1. Januar 2010 verbindlich festgelegten Immissionsgrenzwerte für Stickoxid weiter überschritten wurden. Darum hat der SPD Senat im letzten Jahr einen neuen Luftreinhalteplan mit 80 Maßnahmen erarbeitet. Er schließt die Bekämpfung von Feinstaubbelastungen (PM 10) mit ein.
Es zeichnet sich aber – wie Sie auch schon festgestellt hatten – schon heute ab, dass die Probleme mit Stickoxiden und Feinstaub erst bis 2020 beseitigt werden können. Darum hat der Senat im Dezember letzten Jahres bei der EU-Kommission einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einhaltung der Grenzwerte gestellt. Der dazu vorgelegte Luftreinhalteplan (siehe : http://www.hamburg.de/luftreinhaltung/3744840/fortschreibung.html) will aufzeigen, wie die Einhaltung des Grenzwertes bis zum Ablauf der neuen Frist erreicht werden könnte. Eine Antwort der EU-Kommission steht noch aus.
Neben Hamburg haben 56 weitere deutsche Städte und Gemeinden einen solchen Antrag auf Fristverlängerung bei der EU eingereicht. Strafgelder werden - wenn überhaupt – nicht gegen eine einzelne Stadt, sondern gegen Deutschland verhängt. Da Hamburg aber einen Luftreinhalteplan aufgelegt hat, der aufzeigt, wie die Grenzwerte erreicht werden könnten, und gleichzeitig eine Fristverlängerung beantragt hat, stellt sich die Frage nach einer möglichen Strafzahlung und nach deren eventueller Höhe zur Zeit nicht.
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2012 liegt der Bürgerschaft vor und wird in den zuständigen Ausschüssen für Umwelt und Verkehr behandelt. Im Mittelpunkt stehen straßenverkehrsbedingte Emissionen wie Aufstellung eines Verkehrsmanagementplans, Umsetzung des Busbeschleunigungs- und Erneuerungsprogramms, Verbesserung und Ausbau von ÖPNV und Radverkehr, Flottenerneuerung durch Steigerung des Anteils emissionsarmer / -freier Fahrzeuge wie Ausweitung der Elektromobilität. Ein weiterer Schwerpunkt sind Maßnahmen zur Reduzierung innerstädtischer Hintergrundbelastung durch Steigerung von Energieeffizienz und Wärmedämmung sowie zur Verringerung von Schiffsemissionen im Hafen z.B. durch Landstrom.
Mit den Kammern wurde die sog. Luftgütepartnerschaft vereinbart, in der sich Unternehmen zu freiwilligen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Hamburg verpflichten, z. B. durch Beschleunigung der Flottenerneuerung, Optimierung des Fuhrparkmanagements und Information der Belegschaft zu umweltverträglichen Verkehrsmitteln.
Mit freundlichen Grüssen
Monika Schaal