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Monika Schaal
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Frage von Christine und Karsten A. •

Frage an Monika Schaal von Christine und Karsten A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Schaal,

unsere Frage bezieht sich auf das Hamburger Hundegesetz wie folgt:

mein Mann u. ich führen regelmäßig 2 Hunde für die wir jeweils seit 2006 einen Hundeführerschein erworben hatten, in der nahegelegenen Parkanlage Rahweg spazieren. Obwohl wir im Besitz der Hundeführerscheine sind, dürfen wir unsere Hunde lt. Eimsbütteler Bezirksverwaltung außerhalb der Hundeauslauffläche nicht ohne Leine laufen lassen.
Im Bezirk Wandsbek zum Beispiel dürfen wir unsere Hunde aufgrund der Hundeführerscheine unangeleint laufen lassen, warum nicht in der Parkanlage Rahweg?
Im Rahweg dürfen wir unsere von der Anleinpflicht befreiten Hunde nur auf den Hundeauslaufflächen (Rasenflächen) ableinen. Lt. Gesetz müssen in öffentl. Grün- u. Erholungsanlagen Wege, Pfade u. Rasenflächen freigegeben sein, im Rahweg ist aber nur eine Rasenfläche als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen. Bisher wurden keine Wege oder Pfade im Rahweg freigeben für von der Anleinpflicht befreiten Hunde.

Unsere Frage dazu: Wann können wir mit der Freigabe von Wegen u. Pfaden in der Parkanlage Rahweg für von der Anleinpflicht befreiten Hunden rechnen?
Wie sehen Sie die weitere Zukunft von uns Hundehaltern?

Mit freundlichen Grüßen

Familie Aldram

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Aldram, sehr geehrter Herr Aldram,

es ist so - wie Sie sagen: in Wandsbek ist der Leinenzwang für Hunde mit erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen aufgehoben. Ausgenommen sind weiterhin alle Spielplätze und -flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen und Biotope. In Eimsbüttel sind dagegen nach § 9 des Hamburger Hundesgesetzes nur bestimmte Parkanlagen benannt, in denen geprüfte Hunde vom Leinenzwang befreit sind.
Siehe dazu [ http://www.hamburg.de/contentblob/352116/data/tabelle-eimsbuettel-parkanlagen-mit-leinenzwangbefreiung.pdf ].
Das Gelände am Rahweg ist leider nicht dabei. Aber in Niendorf sind mit der Anlage Am Vossbarg, Flächen am Jütenweg/Reinhold-Meyer-Str. und am Nordalbinger Weg/Ernst-Mittelbach-Ring große Flächen für geprüfte Hunde freigegeben - neben den anderen kleineren Flächen, die in der Aufzählung des Bezirkes aufgeführt sind (siehe Link). Da Eimsbüttel ein viel dichter besiedelter Bezirk als Wandsbek ist, konnten nicht mehr Flächen und Parks freigegeben werden. Durch die begrenzte Ausweisung sollen Konflikte in Bezug auf Hunde in den Eimsbütteler Grünanlagen vermieden werden. Darum wurde die Anlage am Rahweg m. E. bisher nicht freigegeben. Eine Kleine Anfrage des Bezirksabgeordneten Marc Schemmel (SPD) an das Bezirksamt Eimsbüttel von vor einem Jahr ergab, dass keine weiteren Ausweisungen geplant sind, weil bereits ein Großteil der Eimsbütteler Parkanlagen ausgewiesen und so ein guter Versorgungsgrad erreicht sei. Ob das heute in Eimsbüttel anders gesehen wird, muss ich mit meinen KollegeInnen aus der Bezirksfraktion besprechen. Denn sie sind für die Ausweisung von Flächen nach dem Hundegesetz zuständig. Die SPD Bürgerschaftsfraktion hatte sich bei der Novellierung des Hamburger Hundesgesetzes dafür eingesetzt, dass bei der Ausweisung von Freilaufflächen eine Vereinheitlichung angestrebt wird. Auf den ersten Blick erscheinen die Regelungen in den beiden Bezirken nicht einheitlichen. Aber bei der Bewertung muss auch die Situation vor Ort jeweils mit berücksichtig werden - zumal Eimsbüttel viel weniger und viel kleinere Freiflächen vorzuweisen hat als Wandsbek. Die SPD Bürgerschaftsfraktion konnte seiner Zeit erreichen, dass der Senat alle vier Jahre über die Anwendung und die Auswirkungen des Hundegesetzes und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen berichten soll. Einen ersten Bericht erwarten wir im nächsten Jahr. Dann wird man die Erfahrungen mit dem Gesetz auswerten und ggfs. Konsequenzen ziehen müssen.

Mit freundlichen Grüssen Monika Schaal